Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Termine und Fristen im Zuge der Bauleitung

Seminarreihe

Nummer:

18236

Datum:

Samstag, 05.05.2018
09.30 - 17.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching
Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die fünfteilige Seminarreihe, die halbjährlich fortgesetzt wird, richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten. Aufgrund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist sie aber auch für Berufseinsteiger geeignet. Der Besuch der anderen Teile ist keine Teilnahmevoraussetzung.

Zielsetzung

Ziel des Seminars ist es, Sicherheit im praktischen und rechtlichen Umgang mit Terminen und Fristen während der Objektüberwachung zu bekommen.

Inhalt

Während der Objektüberwachung sind viele vertragliche Fristen und Termine zu beachten, zu kontrollieren und nachzuhalten. Ausgehend von den rechtlichen Grundsätzen werden an Fallbeispielen die Grundlagen und Problemfälle aus Sicht des Planers und aus juristischer Sicht besprochen. Es werden zugleich Haftungsfallen für den Architekten erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.

Themen

Vertragliche Pflichten des Landschaftsarchitekten | Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten gegenüber dem Bauherrn | Fälligkeit und Verzug des Baubeginns und der Fertigstellung | Bauablaufstörungen, Behinderung, Unterbrechung | Bauzeitverlängerung und weitere Rechtsfolgen | Vertragliche Werkzeuge zur Terminbindung | Werkzeuge der tatsächlichen Terminüberwachung | Fälligkeit und Verzug von Abschlags- und Schlusszahlung | Frist zur Einzahlung von Sicherheitseinbehalt | Fälligkeit und Verzug der Abnahme | Fristen bei Geltendmachung der Mängelrechte | Dauer, Hemmung und Neubeginn von Gewährleistungsfristen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.