Gesellschaftsformen für Architekturbüros

Informationsveranstaltung

Nummer:

18279

Datum:

Donnerstag, 21.06.2018
18.00 - 19.30 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
95,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Kathrin Körner, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Referat für Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkamm
Lia Möckel, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Referat für Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, die sich mit Kollegen zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Gesellschaft zusammentun wollen.

Zielsetzung

Am Beispiel einer PartG mbB werden in dieser Veranstaltung Hinweise und Hilfestellungen zur Gründung gegeben und die Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen aufgezeigt.

Inhalt

Schwerpunkt der Veranstaltung ist die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB). Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, formale Erfordernisse sowie das Prozedere zur Gründung einer PartG mbB vorgestellt.

Ergänzend wird ein Überblick über andere Gesellschaftsformen, der GbR, GmbH und AG, verschafft sowie die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaftsformen aufgezeigt.

Themen

gesetzliche Voraussetzungen zur Gründung einer PartG mbB | Ablauf der Gründung | Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaftsformen | Formvorschriften

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt.