Das neue Bauvertragsrecht: Praktische Umsetzung bei Vergabe und Bauüberwachung

Seminar

Nummer:

18410

Datum:

Donnerstag, 04.10.2018
17.00 - 19.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
95,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Carsten Eichler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen zum Bauvertragsrecht mit einer Fokussierung auf die Anwendung durch den Architekten bei der Vergabe und Bauüberwachung zu geben, um die neue Rechtslage in der Praxis sicher anwenden zu können.

Inhalt

Am 1. Januar 2018 ist nach jahrelangen Diskussionen die Reform des Bau-, Architekten- und Ingenieursvertragsrechts wirksam geworden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass spezielle Regelungen für den Bauwerkvertrag, den Verbraucherbauvertag, den Bauträgervertrag, den Architekten- und Ingenieurvertrag sowie für den Kaufvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden. Eine Kenntnis der Regelung, ist für den Architekten unabdingbar, um diese in der Praxis sicher anwenden zu können.

Themen

Fragen des Bauherrn zur Vertragsgestaltung | Einseitiges Recht zur Anordnung von zusätzlichen oder geänderten Leistungen | Vergütungsanpassung bei angeordneten zusätzlichen oder geänderten Leistungen | Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund | Änderung der Vorschriften zur Abnahme | Mängelhaftung des Baustofflieferanten gegenüber dem Werkunternehmer, Rügeobliegenheit | Nacherfüllungspflicht des Bauunternehmers vor Haftung des Architekten und Ingenieurs | Verbraucherbauvertrag | Bauträgervertrag

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.