Das Bauproduktenrecht in der BayBO 2018 - Auswirkungen für die Planer

Seminar

Nummer:

18435

Datum:

Freitag, 07.12.2018
17.00 - 20.00 Uhr

Termin speichern

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Karsten Meurer, Stuttgart

Ansprechpartner/in:

Julia Strohwald, 089/139880-32, strohwald@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Architekten und Planer, die mit der Ausführungsplanung und Vergabe und Bauüberwachung beschäftigt sind.

Zielsetzung

Im Seminar werden die Bedeutung der Umstellung vom Bauprodukt zur Bauart für Planer, ihre Haftung, ihre Auswirkungen im werkvertraglichen Sinne und die europarechtliche Zulässigkeit erläutert. Ziel ist es, dass Architekten und Ingenieure die Neuregelung, die mit der BayTB (Bayerische Technischen Baubestimmungen) zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten, in ihrem grundsätzlichen Anwendungsgehalt verstehen und damit arbeiten können.

Inhalt

Aufgrund des Urteils des EuGHs vom 16. Oktober 2014 wurde die gängige Praxis der Baurechtsbehörden, ergänzende Übereinstimmungsnachweise für CE-Normen zu fordern, verboten.

Hierdurch ist aus Sicht der Verwaltung eine Rechtslücke entstanden, da diese sich nicht mehr in der Lage sieht, weitere Anforderungen an CE-zertifizierte Bauprodukte zu stellen. Da sich die Baurechtsbehörden in ihrer Rechtsbefugnis beschnitten sahen, wurde die Musterbauordnung in diesem Bereich angepasst und verändert. Während die Bauproduktenverordnung lediglich Bauprodukte erfasst, sind Bauarten, wie sie aus der Musterbauordnung in den jeweiligen Landesbauordnungen übernommen wurden, nicht von der Bauproduktenverordnung erfasst. Alle CE-zertifizierte Bauprodukte, die die Anforderungen an die Technischen Regelungen nicht erfüllen, wurden durch Bauarten ersetzt.

Themen

Landesbaurecht alt., Urteil des EuGH | Neufassung der BayBO (Bayerische Bauordnung) | Die neue Praxis bei Produkt und Bauartzertifizierungen | BayTB, Abschn. A -D | Werkvertragsrecht, geschuldeter Werkerfolg | Haftung der Planer, Auswirkungen | Bauprodukt im zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Kontext | Produkthaftungsrecht | Initiative | Freiwillige Produktekennzeichnung

Hinweis

Die Teilnehmeranzahl ist auf 40 Personen begrenzt.