Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Rechnungs- und Nachtragsprüfung

Seminar

Nummer:

18436

Datum:

Samstag, 13.10.2018
09.30 - 17.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching
Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die fünfteilige Seminarreihe, die halbjährlich fortgesetzt wird, richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten. Aufgrund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist sie aber auch für Berufseinsteiger geeignet. Der Besuch der anderen Teile ist keine Teilnahmevoraussetzung.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, den Seminarteilnehmern einen vertieften Einblick in die typischen Themen der Rechnungs- und Nachtragsprüfung im VOB/B-Vertrag zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer zu geben. Dabei werden die Neuerungen nach der Baurechtsreform mit einbezogen.

Inhalt

Landschaftsarchitekten tragen bei der Prüfung von Rechnungen und Nachtragsforderungen von Bauunternehmern eine hohe Verantwortung. An Beispielen werden Grundzüge und Problemfälle in Bezug auf Rechnungsstellung, Nachträge und Zahlung aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen. Diese sind zum Beispiel der Umfang der Pflicht zur Rechnungsprüfung, Anforderungen an die Prüfbarkeit von Rechnungen, Fälligkeit und Verzug bei Abschlags- und Schlusszahlung, Prüfung eines Zahlungsanspruchs, Abrechnung im Einheitspreisvertrag, Stundenlohnabrechnungen, Abzüge, Skonto, Einbehalte, Zurückbehalt, Mehrvergütung aufgrund Mengenänderungen zusätzlicher bzw. geänderter Leistungen.

Themen

Grundlagen der Abrechnung und Rechnungsprüfung | Nachtrags-Tatbestände | Preisanpassung und Mehrvergütungsansprüche | Umgang mit Rechnungen | Verzug und Verjährung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.

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