Aufgaben, Vorgehensweisen und Haftung bei Abnahme, Mängeln und Gewährleistung

Seminar/Workshop

Nummer:

19193

Datum:

Dienstag, 25.06.2019
09.30 - 17.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Design Offices München Arnulfpark
Luise-Ullrich-Straße 20
80636 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
255,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
175,00€

Dozent/in:

Carola Dörfler-Collin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Roth

Ansprechpartner/in:

Maria Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten aller Fachrichtungen sowie an Büroinhaber, Projektleiter und Auftraggeber.

Zielsetzung

Das Seminar beschäftigt sich mit den verschiedenen Abnahmeformen, Vorbehalten und Folgen sowie Einzelthemen zur Abnahme. Des Weiteren werden anhand von Fallbeispielen Fragen zu Mängeln und zur Gewährleistung sowie zur Fristenfortschreibung dargestellt und geklärt.

Inhalt

Der Architekt ist Sachwalter des Auftraggebers und aufgrund seines Vertrags mit ihm verpflichtet, diesen umfassend zu dessen Rechten und Pflichten während des Bauablaufs zu beraten. Ein wesentlicher Teil der Vertragsabwicklung und Einschnitt mit erheblichen Folgen für den Auftraggeber ist die Abnahme. Mit ihr hängen zahlreiche Themen zusammen, die der Architekt laut Rechtsprechung kennen muss, weil er ansonsten Haftungsansprüchen ausgesetzt ist.

Themen

Teilabnahme | Gesamtabnahme | Verschiebung der Abnahme durch AGBs | Welche Abnahmeform kann der Unternehmer verlangen? | Berechtigung zur Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber | Formen und Wirkungen der Abnahme | Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen | Mängelrechte und -rügen vor und nach der Abnahme, Fristen | Nacherfüllungsverweigerung des Unternehmers wegen unverhältnismäßiger Kosten | Fortschreibung von Verjährungsfristen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.