Barrierefreies Bauen nach Artikel 48 der Bayerischen Bauordnung

Seminar

Nummer:

19240

Datum:

Donnerstag, 16.05.2019
09.30 - 13.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. (FH) Markus Donhauser, Architekt, Regensburg, Beratungsstelle Barrierefreiheit der ByAK

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Innenarchitekten sowie auf Grund der Zuwegung von Gebäuden auch an Landschaftsarchitekten.

Zielsetzung

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuellen Planungsgrundlagen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Bereich von Neu- sowie Umbauten von Wohngebäuden und öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Inhalt

Der Artikel 48 der Bayerischen Bauordnung regelt die Anforderungen an das barrierefreie Bauen für Wohngebäude und öffentlich zugängliche Gebäude sowie für Tagesstätten, Werkstätten und stationäre Einrichtungen. Der einzufordernde Standard des barrierefreien Bauens wird sich dabei mit dem 1. Oktober 2018 in der BayTB (Bayerische Technische Baubestimmungen) wiederfinden: "DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" und "DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, Teil 2: Wohnungen".

In nahezu jeder Planung stellen sich Fragen zur Anwendung: Wie ist eine Wohnung nach der Bayerischen Bauordnung auszubilden und wie viele sind notwendig, z.B. bei einer Aufstockung? Welche Anforderungen bestehen an Treppen im Wohnungs- oder Verwaltungsbau? Braucht eine Arztpraxis oder ein Restaurant nur im Neubau eine barrierefreie Toilette? Ist ein privates Fitnessstudio ein öffentlich zugängliches Gebäude? Können neue Hotels nach der Musterbeherbergungsstättenverordnung hinsichtlich Anzahl und Ausbildung der barrierefreien Zimmer bewertet werden?

Die Veranstaltung wird den Unterschied zwischen barrierefrei nach DIN und barrierefrei nach BayBO (Bayerische Bauordnung) für die unterschiedlichen Bauaufgaben deutlich machen und hilft, Planungsfehler zu vermeiden.

Themen

DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen | DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude | BayTB (Bayerische Technische Baubestimmungen) | Artikel 48 BayBO | Barrierefreiheit

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW) durchgeführt.