Brandschutz in der Gebäudeplanung

After-Work-Seminar

Nummer:

19346

Datum:

Dienstag, 10.12.2019
16.00 - 20.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Design Offices München Arnulfpark
Luise-Ullrich-Straße 20
80636 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Ansprechpartner/in:

Helga Rafaila, 089/139880-43, rafaila@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Absolventen und Planer, die erste Kenntnisse zum Thema Brandschutz erwerben möchten, sowie an Planer, die in ihren bisherigen Aufgabenbereichen nur gelegentlich mit dem Thema Brandschutz konfrontiert waren.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, einen ersten Überblick zu erhalten, worauf bei der Brandschutzplanung zu achten ist.

Inhalt

Immer wieder taucht das Thema Brandschutz in den Schlagzeilen auf, in der Regel als Verursacher von Bauverzögerungen und Kostensteigerungen. Doch welche Rolle spielt der Brandschutz im Rahmen von Planungsleistungen für Architekten in Wirklichkeit?

Das Kurzseminar gibt eine Einführung in den Umgang des Architekten mit der Planungsaufgabe Brandschutz: Welche Bringschuld und welche Chancen liegen hier beim Planer? Dabei werden Haftungsfragen, Zuständigkeiten, Berechtigungen, Rechtsgrundlagen, Fallstricke und wichtige Begrifflichkeiten ebenso angesprochen wie praktische Vorgehensweisen bei der Brandschutzplanung. Zusätzlich wird auch auf typische Fehler in der Praxis eingegangen.

Themen

Brandschutz in der Gebäudeplanung als planerische Herausforderung | Haftung - Abgrenzung der Leistungen | Koordinationsverpflichtung, Schnittstellendefinition | Gebäudeklasseneinstufung | Grundlagen und Schnittstellen bei Brandschutznachweis, -konzept, -gutachten, -bescheinigung, Nachweis über Feuerwiderstand | Einbindung von Fachplanungen und Gutachtern | Grundlagen der Honorierung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
hier.