Architektenverträge nach dem 1.1.2018 und dem EuGH Urteil zur HOAI

Online-Seminar

Nummer:

19355

Datum:

Donnerstag, 17.10.2019
10.00 - 11.30 Uhr

Termin speichern

Veranstaltungsort:

Webinar

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
65,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer, München

Ansprechpartner/in:

Julia Strohwald, 089/139880-32, strohwald@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Büroinhaber, Geschäftsführer, Projektleiter und zuständige Mitarbeiter von Planungsbüros.

Zielsetzung

Ziel ist es, das neue Architektenrecht in die Architektenverträge einzubinden.

Inhalt

Zum 1. Januar 2018 wurde das neue Bau- und Architektenvertragsrechts eingeführt. Erstmals wurden die Besonderheiten von Bau- und Architektenverträgen in das Werkvertragsrechts des BGB integriert. Die Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Architektenverträge. Neben der Definition der neuen Begrifflichkeiten "Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung" gilt es insbesondere, das Sonderkündigungsrecht nach § 650 ff. BGB richtig zu verankern. Wird darüber nicht vollständig informiert, kann der Architektenvertrag noch über ein Jahr hinaus widerrufen werden.

In der Veranstaltung werden anhand der überarbeiteten Orientierungshilfen Lösungsvorschläge aufgezeigt und ein souveräner Umgang mit den Abläufen vermittelt, auch mit Blick auf die Auswirkungen, die das EuGH Urteil zur HOAI vom 04. Juli 2019 mit sich bringen.

Themen

Architektenvertrag nach §§ 650 ff. BGB | Definition Planungsgrundlage | Umgang Sonderkündigungsrecht

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt. Unsere Webinare werden in Kooperation mit der Bayerischen Staatszeitung
'www.staatsanzeiger-eservices.de' veranstaltet.
Allgemeine Informationen zu Webinaren finden Sie unter
'Hinweise zu Webinaren'