Die HOAI nach dem EuGH Urteil

Informationsveranstaltung

Nummer:

19413

Datum:

Dienstag, 01.10.2019
16.00 - 18.00 Uhr

Termin speichern

Veranstaltungsort:

Design Offices München Arnulfpark
Luise-Ullrich-Straße 20
80636 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
95,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer, München

Ansprechpartner/in:

Julia Strohwald, 089/139880-32, strohwald@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Planer, die sich über die aktuellen Entwicklungen nach dem EuGH-Urteil informieren möchten.

Zielsetzung

In der Informationsveranstaltung werden Hintergrundinformationen über die EuGH Entscheidung sowie die Auswirkungen auf Verträge, Vergaben und Wettbewerbe gegeben.

Inhalt

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die in der HOAI verordneten Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstoßen.

Die Veranstaltung liefert einen ersten Überblick, wie es zu der Entscheidung kam und welche unmittelbaren Konsequenzen das Urteil für laufende wie für künftige Verträge hat. Die HOAI bleibt in ihrer Grundstruktur erhalten, mit dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze eröffnen sich jedoch neue Möglichkeiten der Preisgestaltung. Dies wird insbesondere im Anwendungsbereich des öffentlichen Vergaberechts Konsequenzen haben. In der Veranstaltung soll ausreichend Raum für Ihre konkreten Fragen sein

Themen

Verbindlichkeit von Honorarsätzen | Anwendbarkeit von § 7 Abs. 5 HOAI | Auswirkungen VgV und RPW | Ausblick Zukunft der HOAI 2444

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt.