Neue Wege zur Schaffung von Baurecht

Seminar

Nummer:

19424

Datum:

Dienstag, 03.12.2019
09.00 - 13.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Design Offices München Arnulfpark
Luise-Ullrich-Straße 20
80636 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Prof. Dr. Michael Hauth, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München

Ansprechpartner/in:

Helga Rafaila, 089/139880-43, rafaila@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Stadtplaner, die über Kenntnisse der Baulandausweisung verfügen.

Inhalt

Bauherren und Bauträger suchen einen Architekten, der sich mit den Instrumenten zur Baulandausweisung auskennt und mit den Gemeinden gemeinsam Baugebiete zur Ansiedlung bzw. Verdichtung von Gewerbe und Industrie sowie von Wohnbauvorhaben schafft. Auch in Bayern wird deshalb das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplans immer aktueller, zumal § 13 a BauGB umfangreiche Erleichterungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung bereitstellt, z. B. bei der Ansiedlung von Einzelhandel. Wenn der Architekt in der Lage ist, im Interesse seines Bauherrn der Gemeinde schlüssige Modelle zur Schaffung von Baurecht und Klärung von Erschließungsproblemen vorzulegen, kann dies die Entscheidung innerhalb der Verwaltung erleichtern und beschleunigen.

Themen

Ansiedlung komplexer Bauvorhaben und schnelles Baurecht mittels Vorhaben- und Erschließungsplan | Bebauungspläne der Innenentwicklung | (Un-)Zulässigkeit der Abschöpfung von Planungsgewinnen | Der Münchner Weg | Städtebauliche Verträge, Folgekostenverträge, Erschließungsverträge u. a. | Individuelle Fragen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.