Pflanzung/Fertigstellungspflege in der Praxis des Landschaftsarchitekten

Workshop

Nummer:

19437

Datum:

Samstag, 07.12.2019
09.30 - 16.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Design Offices München Nove
Luise-Ullrich-Straße 14
80636 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
255,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
175,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching
Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Der Workshop richtet sich an Landschaftsarchitekten und Absolventen mit Praxiserfahrung. Aufgrund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist er auch für Berufseinsteiger geeignet.

Zielsetzung

Ziel ist es, das fachliche und rechtliche Rüstzeug für Problemlösungen während der Objektüberwachung zu erproben und zu vertiefen, um eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis zu ermöglichen.

Inhalt

Ergänzend zur Seminarreihe "Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur" bietet der Workshop die Möglichkeit, ein spezielles Thema am praktischen Beispiel sowohl in fachlicher als auch rechtlicher Hinsicht intensiv zu üben. Es werden Problemfelder behandelt, die im Zusammenhang mit dem Thema Pflanzung/Fertigstellung auftreten. An realen Beispielen wird die jeweilige Problemstellung auf der Grundlage der VOB/B formuliert. Die Teilnehmer entwickeln anhand der jeweiligen Fragestellung in Gruppen selbstständige Lösungsansätze. Abschließend werden diese im Plenum diskutiert.

Themen

Ablauf der Pflanzung von Anlieferung bis Annahme | Maßnahmen bei Falschlieferung | Mängel während der Baudurchführung | Verzicht auf die Fertigstellungspflege | Zeitlich gestaffelte Fertigstellung baulicher Leistungen und Pflanzleistungen | Gesamt- und Teilabnahme | Rechtsfolgen der Abnahme | Mängelbeseitigung während der Fertigstellungspflege vor der Abnahme | Mängelhaftung nach der Abnahme

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 22 Personen begrenzt.