Das EuGH-Urteil zur HOAI und seine Folgen für die Praxis - Architekten und Juristen im Dialog Regionalkonferenz

Fachtagung

Nummer:

20101

Datum:

Montag, 09.03.2020
10.00 - 15.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
65,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Grußwort: Christine Degenhart, Architektin, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer
Vors. RiOLG Margaretha Förth, Oberlandesgericht München
Matthias Goede, Rechtsanwalt, München
Grußwort: Michael Then, Rechtsanwalt, Präsident der Rechtsanwaltskammer München
Susanne Klug, Architektin
Dr. Jan Seemann, LL.M.Eur., Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Matthias Steck, Vorsitzender der Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Daniela Stifter, Architektin,München
Moderation: Sabine Fischer, Rechtsanwältin, Hauptgeschäftsführerin der Bayerischen Architektenkammer

Ansprechpartner/in:

Julia Strohwald, 089/139880-32, strohwald@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Fachtagung richtet sich an Architekten, Innen-, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie an Rechtsanwälte.

Zielsetzung

In der Fachtagung werden die Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI auf die Vertragspraxis, öffentliche Vergaben und die Kalkulation von Honoraren vorgestellt und diskutiert.

Inhalt

Am 4. Juli 2019 hat der EuGH entschieden, dass die in der HOAI verordnete Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstößt. Die HOAI selbst ist mit der Entscheidung nicht in Frage gestellt worden. Die Entscheidung wirkt sich gleichwohl unmittelbar auf die Vertragspraxis aus. Denn auch wenn die HOAI in ihrer Grundstruktur (aktuell) erhalten bleibt, eröffnen sich mit dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze doch neue Möglichkeiten der Preisgestaltung. Dies wird insbesondere im Anwendungsbereich des öffentlichen Vergaberechts Konsequenzen haben. Die Veranstaltung bietet hier nicht nur die Möglichkeit, sich zum aktuellen Meinungsstand zu informieren, sondern fordert zur Diskussion und aktiven Meinungsbildung auf.

Nicht zuletzt wird sich die Entscheidung des EuGH auch auf das unternehmerische Denken und wirtschaftliche Handeln im Architekturbüro auswirken. Mit praktischen Hinweisen zur Kalkulation und Vereinbarung auskömmlicher Honorare kann die Veranstaltung wichtige Grundlagen zur Erleichterung des Büroalltags geben.

Themen

EuGH-Entscheidung zur HOAI | Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung, Vergaben und Wettbewerbe | Praxistipps zu Honorarfragen | Unternehmerisches und wirtschaftliches Planen und Handeln im Architekturbüro | Ausblick zur Weiterentwicklung der HOAI

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 120 Personen begrenzt.
Die Fachtagung wird in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer München veranstaltet.