Zielgruppe
Die Fachtagung richtet sich an Architekten, Innen-, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie an Rechtsanwälte.
Zielsetzung
In der Fachtagung werden die Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI auf die Vertragspraxis, öffentliche Vergaben und die Kalkulation von Honoraren vorgestellt und diskutiert.
Inhalt
Am 4. Juli 2019 hat der EuGH entschieden, dass die in der HOAI verordnete Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstößt. Die HOAI selbst ist mit der Entscheidung nicht in Frage gestellt worden. Die Entscheidung wirkt sich gleichwohl unmittelbar auf die Vertragspraxis aus. Denn auch wenn die HOAI in ihrer Grundstruktur (aktuell) erhalten bleibt, eröffnen sich mit dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze doch neue Möglichkeiten der Preisgestaltung. Dies wird insbesondere im Anwendungsbereich des öffentlichen Vergaberechts Konsequenzen haben. Die Veranstaltung bietet hier nicht nur die Möglichkeit, sich zum aktuellen Meinungsstand zu informieren, sondern fordert zur Diskussion und aktiven Meinungsbildung auf.
Nicht zuletzt wird sich die Entscheidung des EuGH auch auf das unternehmerische Denken und wirtschaftliche Handeln im Architekturbüro auswirken. Mit praktischen Hinweisen zur Kalkulation und Vereinbarung auskömmlicher Honorare kann die Veranstaltung wichtige Grundlagen zur Erleichterung des Büroalltags geben.
Themen
EuGH-Entscheidung zur HOAI | Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung, Vergaben und Wettbewerbe | Praxistipps zu Honorarfragen | Unternehmerisches und wirtschaftliches Planen und Handeln im Architekturbüro | Ausblick zur Weiterentwicklung der HOAI