Haftung der Architekten

Seminar

Nummer:

20190

Datum:

Mittwoch, 04.03.2020
09.30 - 18.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

MS Weitblick
Sapporobogen 6-8
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
190,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
110,00€

Dozent/in:

Dr. Achim Neumeister, Rechtsanwalt, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Dieses Seminar ist Teil der Reihe "Eintragungsvoraussetzungen" für Absolventen. Selbstverständlich ist eine Teilnahme von Kammermitgliedern, die ihr Wissen vertiefen möchten, möglich.

Inhalt

Der Architekt haftet für die mängelfreie und termingerechte Erbringung aller von ihm übernommenen Leistungen. Dabei sieht er sich infolge der heutigen Komplexität des Planens und Bauens zunehmend höheren Ansprüchen ausgesetzt. Es ist deshalb notwendig, den Überblick über mögliche Haftungsansprüche zu wahren. Nur so können Fehler und Versäumnisse schon im Ansatz erkannt und nachteilige rechtliche wie finanzielle Folgen vermieden werden. Die Teilnehmer erhalten eine umfassende Information über die aus dem Architektenvertrag und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs resultierenden Haftungsfolgen, die an anschaulichen Beispielen dargestellt werden.

Themen

Einführung in die Grundlagen der Architektenhaftung | Haftungsrechtliche Konsequenzen des zum 01. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen Bauvertragsrechts | Die zivilrechtliche Haftung des Architekten | Haftung aus Verletzung von Hauptpflichten bei der Planung, Koordinierung, Überwachung und Kostenermittlung | Praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung | Die Haftung gegenüber Nichtvertragspartnern | Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes | Rechtliche Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.

Dieses Seminar ist Teil der
'Gesamtreihe Eintragungsvoraussetzungen' 05./06. Februar bis 01. April 2020 in München
Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der Seite
'Informationen zur Eintragungsreihe für Absolventen'.
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
hier.