Haftung der Architekten

Seminar

Nummer:

20191

Datum:

Mittwoch, 06.05.2020
1. Teil von 14.00 bis 15.30 Uhr
2. Teil von 16.00 bis 17.30 Uhr
Freitag, 08.05.2020
3. Teil von 11.00 bis 12.30 Uhr
4.Teil von 13.30 bis 15.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Webinar

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
190,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
110,00€

Dozent/in:

Dr. Achim Neumeister, Rechtsanwalt, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Dieses Seminar ist Teil der Reihe "Eintragungsvoraussetzungen" für Absolventen. Selbstverständlich ist eine Teilnahme von Kammermitgliedern, die ihr Wissen vertiefen möchten, möglich.

Inhalt

Der Architekt haftet für die mängelfreie und termingerechte Erbringung aller von ihm übernommenen Leistungen. Dabei sieht er sich infolge der heutigen Komplexität des Planens und Bauens zunehmend höheren Ansprüchen ausgesetzt. Es ist deshalb notwendig, den Überblick über mögliche Haftungsansprüche zu wahren. Nur so können Fehler und Versäumnisse schon im Ansatz erkannt und nachteilige rechtliche wie finanzielle Folgen vermieden werden. Die Teilnehmer erhalten eine umfassende Information über die aus dem Architektenvertrag und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs resultierenden Haftungsfolgen, die an anschaulichen Beispielen dargestellt werden.

Themen

Einführung in die Grundlagen der Architektenhaftung | Haftungsrechtliche Konsequenzen des zum 01. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen Bauvertragsrechts | Die zivilrechtliche Haftung des Architekten | Haftung aus Verletzung von Hauptpflichten bei der Planung, Koordinierung, Überwachung und Kostenermittlung | Praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung | Die Haftung gegenüber Nichtvertragspartnern | Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes | Rechtliche Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt und findet statt in Kooperation mit den deutschen Länderarchitektenkammern Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Dieses Seminar/Webinar ist Teil der
'Gesamtreihe Eintragungsvoraussetzungen' 21./22. April bis 26. Mai 2020
Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der Seite
'Informationen zur Eintragungsreihe für Absolventen'.
Diese Veranstaltung wurde bislang regelmäßig für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet.
Details dazu erfragen Sie bitte direkt bei der
Dena.
Allgemeine Informationen zu Webinaren finden Sie unter
'Hinweise zu Webinaren'