Grundlagenseminar HOAI und Architektenvertrag

Seminar

Nummer:

20409

Datum:

Donnerstag, 01.10.2020
09.30 - 13.30 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Kerstin Menzel, Rechtsanwältin, Referentin für Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer
Lia Möckel, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Referat für Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten aller Fachrichtungen. Die ausgewählten Themen sind sowohl für selbstständig Tätige als auch für freie und angestellte Mitarbeiter von Architekturbüros geeignet.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung aller maßgeblichen vertraglichen und honorartechnischen Grundlagen, die ein Architekt zur wirtschaftlichen Absicherung seiner Berufsausübung und zur Vermeidung von Honorarverlusten benötigt.

Inhalt

Um bei Verhandlungen kompetent auftreten zu können und die eigene Berufsausübung wirtschaftlich abzusichern, ist es für Architekten bereits zu Beginn ihrer Berufstätigkeit wichtig, sich mit den Essentials des Werkvertragsrechts, den besonderen Inhalten von Architektenverträgen und den zu beachtenden Formvorschriften vertraut zu machen. Dabei ist das seit 1. Januar 2018 neu geregelte Architektenvertragsrecht ein wesentliches Element.

In diesem Seminar werden die hierzu wichtigen Grundlagen erläutert. Zusätzlich werden die Basics des Honorarrechts vorgestellt.

Themen

Notwendigkeit des Abschlusses eines Architektenvertrags | Regelungsinhalte eines Architektenvertrags nach neuem Recht | Architektenvertrag und Honoraranspruch | Wesentliche Inhalte der HOAI 2013 | Zwingende Formvorschriften | Durchsetzung von Honoraransprüchen | Beantwortung individueller Fragen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 19 Personen begrenzt.