Die neue HOAI 2021

Informationsveranstaltung

Nummer:

20412

Datum:

Dienstag, 01.12.2020
15.00 - 16.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
95,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer, München

Ansprechpartner/in:

Nadja Schuh, 089/139880-44, schuh@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Planer, die sich über die aktuellen Entwicklungen nach dem EuGH-Urteil und die HOAI 2021 informieren möchten.

Zielsetzung

In der Informationsveranstaltung werden die Veränderungen der HOAI aufgrund der EuGH Entscheidung vom 4.7.2019 vorgestellt.

Inhalt

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die in der HOAI verordneten Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstoßen. Der deutsche Verordnungsgeber war nun aufgefordert, die HOAI an die Entscheidung anzupassen. Hierzu liegen mittlerweile Änderungsentwürfe sowohl des übergeordneten Architekten- und Ingenieure-Leistungsgesetzes als auch der HOAI selbst vor. Die HOAI bleibt in ihrer Grundstruktur als Rechtsrahmen erhalten und bietet weiterhin die Basis für eine angemessene Honorarermittlung. Anstelle der bisherigen Mindest- und Höchstsätze treten voraussichtlich Orientierungswerte, die von einem sog. 'Basishonorarsatz' bis zu dem oberen Honorarsatz reichen. Gekoppelt wird die Vereinbarung der HOAI an eine Informationspflicht für Verbraucher über alternative Methoden zu Honorarermittlung. Die Neufassungen sollen am 1.1.2021 in Kraft treten.

Themen

Verbindlichkeit von Honorarsätzen | Basishonorarsatz | Auswirkungen VgV und RPW | Anpassung der Verträge

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt.
Allgemeine Informationen zu Webinaren finden Sie unter
'Hinweise zu Webinaren'