Vertragsgestaltung und Haftung nach dem EuGH-Urteil zur HOAI

Online-Seminar

Nummer:

20414

Datum:

Freitag, 09.10.2020, 1. Teil von 09.00-10.30 Uhr, 2. Teil von 11.00-12.30 Uhr, 3. Teil von 13.30-15.00 Uhr, 4. Teil von 15.30-17.00 Uhr

Termin speichern

Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Karsten Meurer, Rechtsanwalt, Stuttgart

Ansprechpartner/in:

Helga Rafaila, 089/139880-43, rafaila@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Online-Seminar richtet sich an Projektleiter und Büroinhaber, die verantwortlich für den Abschluss von Verträgen sind.

Zielsetzung

Das Seminar verschafft einen Überblick zum Thema und behandelt die Auswirkungen des EuGH Urteils auf laufende und künftige Architektenverträge. Es zeigt, wie Architektenleistungen in Zukunft vergütet und gestaltet werden sollen, welche Regelungen der HOAI weiterhin Anwendung finden und welche zu überdenken sind. Was für eine neue HOAI wird kommen?

Inhalt

Nachdem der EuGH die Mindestsätze der HOAI zum 04. Juli 2019 für europarechtswidrig erklärt hat, müssen Architekten bei der Gestaltung ihrer Architektenverträge umdenken, denn eine Anpassung der Honorare kann nun nicht mehr erzwungen werden.

Wie sichere ich mir eine auskömmliche Vergütung, woran orientiere ich mich, welche Vertragsregelungen müssen aufgenommen werden. Wie ist das Vertragshonorar zu gestalten und zu ermitteln? Wann empfiehlt sich ein Festhalten am System der HOAI mit Grundleistungen und wann empfehlen sich Stundenvergütungen? Was ist fair und wie kann ich eine für mich und dem Bauherrn eine ausgewogene Regelung schaffen und Mindestsätze und Honoraranpassungen vertraglich vereinbaren. Welche vertraglichen Regelungen sind im Detail vorzusehen?

Themen

Übergangsregelungen | Werkvertragsrecht bei Planungsverträgen | Vergütung und Beauftragung von Änderungsleistungen | Neue Honorareinstufungen | Bauzeitenverzögerungen, Terminkontrollen, Leistungspflichten | Kostenkontrolle, Haftung für Mehrkosten, Bausummenüberschreitungen | Abnahme und Fälligkeit | Besondere Regelungen bei einzelnen Leistungsbildern | Urheberrechte | Gewährleistung, Haftung

Hinweis

Die Teilnehmeranzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Allgemeine Informationen zu Webinaren finden Sie unter
'Hinweise zu Webinaren'