Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an Projektleiter und Büroinhaber, die verantwortlich für den Abschluss von Verträgen sind.
Zielsetzung
Das Seminar verschafft einen Überblick zum Thema und behandelt die Auswirkungen des EuGH Urteils auf laufende und künftige Architektenverträge. Es zeigt, wie Architektenleistungen in Zukunft vergütet und gestaltet werden sollen, welche Regelungen der HOAI weiterhin Anwendung finden und welche zu überdenken sind. Was für eine neue HOAI wird kommen?
Inhalt
Nachdem der EuGH die Mindestsätze der HOAI zum 04. Juli 2019 für europarechtswidrig erklärt hat, müssen Architekten bei der Gestaltung ihrer Architektenverträge umdenken, denn eine Anpassung der Honorare kann nun nicht mehr erzwungen werden.
Wie sichere ich mir eine auskömmliche Vergütung, woran orientiere ich mich, welche Vertragsregelungen müssen aufgenommen werden. Wie ist das Vertragshonorar zu gestalten und zu ermitteln? Wann empfiehlt sich ein Festhalten am System der HOAI mit Grundleistungen und wann empfehlen sich Stundenvergütungen? Was ist fair und wie kann ich eine für mich und dem Bauherrn eine ausgewogene Regelung schaffen und Mindestsätze und Honoraranpassungen vertraglich vereinbaren. Welche vertraglichen Regelungen sind im Detail vorzusehen?
Themen
Übergangsregelungen | Werkvertragsrecht bei Planungsverträgen | Vergütung und Beauftragung von Änderungsleistungen | Neue Honorareinstufungen | Bauzeitenverzögerungen, Terminkontrollen, Leistungspflichten | Kostenkontrolle, Haftung für Mehrkosten, Bausummenüberschreitungen | Abnahme und Fälligkeit | Besondere Regelungen bei einzelnen Leistungsbildern | Urheberrechte | Gewährleistung, Haftung