Energieberatung Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz

Lehrgang

Nummer:

20490

Datum:

Teil 1: Dienstag, 22.09.2020 bis Freitag, 25.09.2020 in der Gemeindehalle Meitingen und im BLfD in Thierhaupten
Teil 2: Montag, 28.09.2020 bis Mittwoch, 30.09.2020 in der Hochschule für Gestaltung, Ulm.

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Veranstaltungsort:

Gemeindehalle Meitingen
Werner-von-Siemens-Straße 2
86405 Meitingen

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
1.550,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
1.320,00€

Dozent/in:

Dr. Peter Eichhorn, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München
Dipl.-Ing. Julia Ludwar, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Dipl.-Ing. (FH) Philipp Park, Hohenbrunn
Dipl.-Ing. (FH) M. A. Jörg Rehm, Architekt, München
Dr. phil. Thomas Wenderoth, Erlangen
Leitung: Prof. Dipl.-Ing. Univ. Karl Zankl, Architekt, München/Würzburg
Prof. Dipl.-Ing. Friedemann Zeitler, Architekt, Sachverständigernach nach § 3 AVEn, Penzberg/Coburg

Ansprechpartner/in:

Florian Rohwetter, 089/139880-75, rohwetter@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Architekten, Ingenieure und Bauphysiker, die sich mit der Sanierung von denkmalgeschützten oder besonders erhaltenswerten Wohngebäuden befassen. Die Teilnehmer sollten über vertiefte Kenntnisse des energieeffizienten Bauens verfügen und die Nachweisverfahren nach EnEV sicher beherrschen. Teilnehmer, die sich für einen Listeneintrag als "Sachverständige/r Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz für die KfW-Programme zur energetischen Sanierung" interessieren, müssen zudem eine Zusatzqualifikation im Bereich Energieeffizienz gemäß Anerkennungsschema der WTA nachweisen (siehe Hinweis).

Zielsetzung

Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs ermöglicht die Anerkennung als Sachverständiger für das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gemäß § 24 EnEV. Mit der Anerkennung als Sachverständiger bei der zentralen Koordinierungsstelle unter www.energieberater-denkmal.de kann gegen Antrag eine Eintragung in die im Internet verfügbare Liste der Sachverständigen erfolgen.

Inhalt

Im April 2012 wurde in das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW das neue Fördersegment "KfW Energieeffizienzhaus Denkmal" aufgenommen. Gefördert werden Wohngebäude, die als Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer (Denkmalliste oder per Gesetz) oder durch die Kommune als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV eingestuft werden. Gefördert werden die Komplettsanierung zum "KfW-Effizienzhaus Denkmal", aber auch Einzelmaßnahmen. Die bautechnische wie kulturhistorische Komplexität dieser Gebäude erfordert insbesondere bei der energieeffizienten Instandsetzung ein besonders hohes Maß an fachlicher und interdisziplinärer Qualifizierung, die in der Regel über die gewöhnliche Beratungsmöglichkeit eines Energieberaters hinausgeht.

Themen

Grundkenntnisse zu Denkmalschutz/Denkmalpflege | Möglichkeiten der Förderung | Gesetze/Verordnungen/Richtlinien | Bauphysikalische Bewertung des historischen Bestandes | Konzeption von denkmalverträglichen Maßnahmen | Ganzheitliche Betrachtungsweise | Denkmalspezifisches Planungs- und Instandhaltungskonzept | Abschlussprüfung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Die Gebühr beinhaltet die Tagesverpflegung. Für die Übernachtungen ist am Veranstaltungsort Thierhaupten im Hotel Klostergasthof ein Zimmerkontingent bis zum 22.8.2020 unter dem Stichwort "BYAK" reserviert.
Klostergasthof Thierhaupten
Buchung und Bezahlung sind von Ihnen selbst zu leisten.
In Ulm haben wir kein Kontingent reserviert. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig eigenverantwortlich um eine Unterkunft
Informationen zur Eintragung in die Liste des WTA finden Sie unter
www.energieberater-denkmal.de

Dieser Lehrgang findet statt in Kooperation mit den Architektenkammern Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Für Mitglieder der jeweiligen Kooperationspartner gelten die ermässigten Gebühren. Wir bitten um Kennzeichnung als "Mitglied anderer Architektenkammer" sowie der Angabe Ihrer Kammer und Ihrer Mitgliedsnummer im Hinweisfeld.

Foto: Florian Rohwetter