Innenentwicklung - konkret Planung | Baurechtliche Instrumente | Umsetzung

Seminar

Nummer:

20514

Datum:

Dienstag, 28.01.2020
10.00 - 16.40 Uhr

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Veranstaltungsort:

ALE Oberbayern
Infanteriestr. 1
80797 München

Gebühr:

Frei

Dozent/in:

Georg Küttinger, 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Thalmässig
Martin Hofmann, Hofmann & Dietz, Irsee
Manuela Skorka, Planungsbüro Skorka, Neuried
Matthias Simon, Bayerischer Gemeindetag
Frank Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Meidert und Kollegen, München
Doris Schneider, Bauamtsleiterin Markt Wolnzach
Moderation: Beatrix Drago, Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung
Moderation: Brigitte Sesselmann, Bayerische Architektenkammer

Ansprechpartner/in:

Nadja Schuh, 089/139880-44, schuh@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Fachseminar richtet sich an Vertreter der Ämter für Ländliche Entwicklung und im ländlichen Raum tätige Architekten und Planer

Zielsetzung

Die Fachtagung verfolgt das Ziel, die Möglichkeiten des Baugesetzbuches für die Unterstützung der Innenentwicklung noch bekannter zu machen.

Inhalt

Kaum ein Thema bewegt unsere Kommunen derzeit so stark wie das der Innenentwicklung. Es lohnt sich aus vielfältigen Gründen, Innenentwicklungspotentialen, Brachflächen und Nachverdichtungspotentialen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als Ämter für Ländliche Entwicklung und im ländlichen Raum tätige Architekten und Planer unterstützen wir unsere Gemeinden bei der Erhaltung vitaler Ortskerne. Neben den Instrumenten der Ländlichen Entwicklung stehen dafür auch bewährte baurechtliche Instrumente zur Verfügung. Anhand von gelungenen Beispielen nachhaltiger Ortsentwicklung wird ein Instrumentenkasten vorgestellt. und beispielsweise auf Grundsatzbeschlüsse, Vorkaufsrechtssatzung, Bauleitplanung im Bestand und Bauverpflichtung und Baugebot eingegangen. Mit Planungs- und Entwicklungsprozessen in ländlichen Gemeinden befasste Fachleute berichten von ihren Erfahrungen.

Themen

Wesen, Wirkung und rechtliche Grundlagen von Grundsatzbeschlüssen I Allgemeines Vorkaufsrecht und Vorkaufsrechtssatzung I Sanierungssatzung I Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung, Festsetzung I Bebauungsplan im Bestand I Gemeindeentwicklungskonzept

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt.
Wir bitten ArchitektInnen und PlanerInnen bis zum 15.01.2020 um Anmeldung.

Programm und Information

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