Neuerungen im Brandschutz nach BayBO 2021 und Muster-Holzbaurichtlinie 2021

Seminar

Nummer:

21148

Datum:

Dienstag, 09.03.2021
14.00-15.30 Uhr, 16.00-17.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. (FH) Josef Mayr, Wolfratshausen

Ansprechpartner/in:

Rebecca Megersa, 089/139880-43, megersa@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten und Planer, die sich über die Neuerungen der Bayerischen Bauordnung 2021 in Bezug auf den Brandschutz und die neue Muster-Holzbaurichtlinie informieren möchten.

Zielsetzung

In der Veranstaltung werden die Änderungen und Ergänzungen des Brandschutzes aufgrund der Novellierung der BayBO 2021 vorgestellt.

Inhalt

Neben verschiedenen anderen Änderungen (Abstandsflächen, Erleichterungen im Wohnungsbau, Stellplätze, Genehmigungsfiktion) enthält die neue BayBO 2021 auch wichtige Neuregelungen und Änderungen im vorbeugenden Brandschutz.

Bauen mit Holz ist danach in allen Gebäudeklassen, also auch in Gebäudeklasse 5 möglich. Die Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile sowie F 60-B und F 90-B Bauteile in Massivholzbauweise werden über die neue Muster-Holzbaurichtlinie geregelt, die über die neuen Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) eingeführt wird.

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die wesentlichen brandschutztechnisch relevanten Änderungen und behandelt als Schwerpunkt die Brandschutzanforderungen beim Bauen mit Holz in den Gebäudeklassen 4 und 5.

Themen

Neuregelungen und Änderungen beim Bauen mit Holz bei Gebäudeklassen (GK) 4 und 5 | Anforderungen der neuen Muster-Holzbaurichtlinie an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzrahmen- und Holztafelbauweise GK 4 sowie an F 60-B und F 90-B Bauteile in Massivholzbauweise GK 5 | Außenwandbekleidungen aus normalentflammbaren Baustoffen in GK 4 und 5 | Abstände von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zu Brandwänden und Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind | Rettungswegführung bei ebenerdigen Geschossen | Bestandsschutz bei der Umwandlung von Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen in Wohnräume

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
'Hinweise zu Onlineveranstaltungen'
Die Veranstaltung findet statt in Kooperation mit dem Bauzentrum München.