Novellierung der Bayerischen Bauordnung BayBO 2021

Informationsveranstaltung

Nummer:

21221

Datum:

Mittwoch, 10.03.2021
09.30 - 11.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
65,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Lia Möckel, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Referentin Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer
Dipl.-Ing. (FH) Michael Fäustlin, Architekt, Bauordnungsamt der Stadt Augsburg

Ansprechpartner/in:

Julia Strohwald, 089/139880-32, strohwald@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Diese Informationsveranstaltung richtet sich vorrangig an die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer sowie an Absolventinnen und Absolventen.

Zielsetzung

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die Neuerungen der BayBO ab 1.2.2021.

Inhalt

Zum 1. Februar 2021 treten erneut Änderungen der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Diese betreffen im Wesentlichen die Vereinfachung der Genehmigungsfähigkeit im Wohnungsbau, eine Flexiblilisierung der Stellplatzpflicht sowie eine Vereinfachung des Abstandsflächenrechts. Um einen Überblick über alle relevanten Änderungen zu verschaffen, bietet die Bayerische Architektenkammer für Ihre Mitglieder, Absolventen und Gäste diese Online-Informationsveranstaltung an. In einem synoptischen Überblick werden alle relevanten Änderungen erläutert sowie weiterführende Informations- und Beratungsangebote vorgestellt.

Themen

Synoptischer Überblick über die Änderungen der BayBO 2021 | Hinweise auf Informations- und Beratungsangebote

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Allgemeine Informationen zu Onlineveranstaltungen finden Sie unter
'Hinweise zu Onlineveranstaltungen'