Abstandsflächenrecht und öffentliches Baunachbarrecht

Seminar

Nummer:

21231

Datum:

Donnerstag, 15.04.2021
von 09.00-10.30 Uhr
11.00-13.00 Uhr

Termin speichern

Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Prof. Dr. Michael Hauth, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar

Ansprechpartner/in:

Rebecca Megersa, 089/139880-43, megersa@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten, die regelmäßig mit Baugenehmigungsverfahren befasst sind.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung detaillierter Kenntnisse des Abstandsflächenrechts unter Berücksichtigung der Änderungen, die mit der Novelle der BayBO (Bayerische Bauordnung) in 2021 in Kraft treten werden.

Inhalt

Zwei Problemkreise, die den Architekten bei fast jedem Bauvorhaben beschäftigen und die sich oftmals überschneiden, werden in diesem Seminar behandelt: Der erste Teil stellt die komplizierten Vorschriften des Abstandsflächenrechts umfassend dar. Wie sind diese Vorschriften mit dem Ziel einer maximalen Ausnutzung des Grundstücks gewinnbringend anzuwenden? Wann wird das Abstandsflächenrecht durch das Planungsrecht verdrängt (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO)? Wann findet das 16-m-Privileg Anwendung? Wann sind Balkone, Erker und Dachgauben abstandsflächenirrelevant? Der zweite Teil stellt das öffentliche Nachbarrecht aus der Sicht des Architekten und Bauherrn dar: Wann bedarf es einer Nachbarunterschrift? Welche Rechte kann ein Nachbar überhaupt geltend machen (Abstandsflächenrecht, Gebot der Rücksichtnahme etc.)?

Themen

Darstellung des neuen Abstandsflächenrechts durch die Novellierung der BayBO 2021 | Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO | Verlagerung der Abstandsflächen auf benachbarte Grundstücke | 16-m-Privileg | Abweichende Abstandsflächen durch gemeindliche Satzung | Balkone, Erker, Dachgauben | Garagen-/Tiefgaragenzufahrten | Solaranlagen, Einfriedungen etc. | Nachbarrecht aus Sicht des Architekten: Beteiligung gem. Art. 66 BayBO | Eingeschränkte Nachbarrechte | Gebot der Rücksichtnahme | Gebietsgewährleistungsanspruch

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf Personen begrenzt.
Die Veranstaltung findet mit GotoMeeting statt. Sie erhalten hierfür im Vorfeld einen Teilnehmerlink. Zur Teilnahme benötigen Sie einen Computerarbeitsplatz mit ausreichend großem Bildschirm und stabiler Internetverbindung. Für die interaktive Teilnahme benötigen sie zusätzlich ein Mikrofon (Headset wird empfohlen) und ggf. eine Kamera. Zusätzlich ist es möglich, Fragen im Chat zu stellen.