Bauschäden vermeiden: Fehlerfreies Planen unter Anwendung der anerkannten Regeln der Technik

Seminar

Nummer:

22132

Datum:

Dienstag, 24.05.2022
09.30 - 17.00 Uhr

Termin speichern

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Manfred Heinlein, Architekt, ö. b. u. v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Dießen

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

Alternative Termine und Orte:

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Planer, Bauleiter und all jene, die sich mit der Frage befassen, was sie ihrem Auftraggeber schulden und was die werkvertragliche Erfolgsschuld ist. Vorkenntnisse in Werkvertragsrecht, VOB/B und HOAI sind wünschenswert.

Zielsetzung

Das Seminar zeigt den Weg zum werkvertraglich geschuldeten Werk und hilft, den Dschungel aus DIN-Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Verordnungen, Merkblättern usw. zu lichten.

Inhalt

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele aus (fast) allen Gewerken wird aufgezeigt, worauf es zum Erreichen des Leistungsziels ankommt. In diesem Zusammenhang wird erläutert, warum es oft nicht ausreicht, auf Basis der DIN-Normen zu bauen und dies sogar zu Baufehlern führen kann. Der Begriff der baupraktischen Notwendigkeiten, dessen Rahmen durch (bau-)physikalische und baukonstruktive Zusammenhänge in Verbindung mit der werkvertraglichen Erfolgsschuld gebildet wird, wird durch Betrachtung regelmäßiger und z. T. systembedingter Schadensursachen bei zahlreichen Gewerken erläutert.

Themen

Konstruktion und Ausführung von Gebäudehüllen (Massivbau, Elementbau) | Abdichtung der Gebäudehülle (Gründung, Dränung, Dächer, Fassaden und Öffnungen, Außenputz und WDV-Systeme) | Feucht- und Nassräume

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 19 Personen begrenzt.

Diese Veranstaltung wurde bislang regelmäßig für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet.
Details dazu erfragen Sie bitte direkt bei der
Dena.