Zielgruppe
Dieses Seminar ist Teil der Reihe "Eintragungsvoraussetzungen" für Absolventen. Selbstverständlich ist eine Teilnahme von Kammermitgliedern, die ihr Wissen vertiefen möchten, möglich.
Inhalt
Der Architekt haftet für die mängelfreie und termingerechte Erbringung aller von ihm übernommenen Leistungen. Dabei sieht er sich infolge der heutigen Komplexität des Planens und Bauens zunehmend höheren Ansprüchen ausgesetzt. Es ist deshalb notwendig, den Überblick über mögliche Haftungsansprüche zu wahren. Nur so können Fehler und Versäumnisse schon im Ansatz erkannt und nachteilige rechtliche wie finanzielle Folgen vermieden werden. Die Teilnehmer erhalten eine umfassende Information über die aus dem Architektenvertrag und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs resultierenden Haftungsfolgen, die an anschaulichen Beispielen dargestellt werden.
Themen
Einführung in die Grundlagen der Architektenhaftung | Haftungsrechtliche Konsequenzen des zum 01. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen Bauvertragsrechts | Die zivilrechtliche Haftung des Architekten | Haftung aus Verletzung von Hauptpflichten bei der Planung, Koordinierung, Überwachung und Kostenermittlung | Praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung | Die Haftung gegenüber Nichtvertragspartnern | Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes | Rechtliche Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung