Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Architekten, die Bauleitungsaufgaben wahrnehmen und zusätzlich die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination anbieten wollen.
Zielsetzung
Im Lehrgang wird das erforderliche Grundwissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach RAB 30 vermittelt.
Inhalt
Laut Baustellenverordnung (BaustellV) muss der Bauherr bei Planung und Ausführung bestimmter Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragen. Die erforderliche Qualifikation des SiGeKo ist in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) definiert. Der Besuch der Veranstaltung qualifiziert für alle Stufen der Anlage A zur RAB 30, also für alle Gebäudetypen, hinsichtlich der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse (RAB 30, Anlage B). Eine Qualifikationsmöglichkeit hinsichtlich der speziellen Koordinatorenkenntnisse (RAB 30, Anlage C) wird im Lehrgang SiGeKo II gesondert angeboten (siehe Hinweis). Der Lehrgang wird mit einem schriftlichen Leistungsnachweis abgeschlossen.
Themen
Arbeitsschutzrecht und -system | Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen | Einrichtungen der Ersten Hilfe | Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen | Persönliche Schutzausrüstungen | Arbeitszeitregelungen