Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Architekten, die über Kenntnisse der Honorarordnung verfügen.
Zielsetzung
Im Seminar werden ausgewählte Vorschriften der HOAI praxisorientiert beleuchtet, mit den Regelungen der früheren HOAI verglichen und praktikable Lösungswege aufgezeigt.
Inhalt
Im Jahr 2019 hat der EuGH festgestellt, dass die HOAI in der damaligen Fassung (HOAI 2013) europarechtlich unzulässig ist. Der Gesetzgeber hat daraufhin die HOAI 2021 an die europarechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Für Altfälle hat der BGH aber entschieden, dass das damals verbindliche Preisrecht noch anzuwenden ist. Welche Folgen ergeben sich daraus für die Praxis?
Das Seminar befasst sich mit den maßgeblichen Regelungen in den verschiedenen Fassungen der HOAI 2021. Darüber hinaus werden Fragen der Objektabgrenzung, den Berechnungsgrundlagen und insbesondere zu den anrechenbaren Kosten beleuchtet. Die HOAI befindet sich zurzeit auch in der Überarbeitung.
Themen
Honorarvereinbarung | Beratungsleistungen | Veränderte Begriffe | Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar | Mehrere Objekte | Anrechenbare Kosten | Vorhandene Bausubstanz | Umbau- und Modernisierungszuschlag | Koordinierungs- und Einarbeitungszuschlag | Veränderte Leistungsbilder und Erhöhung des Honorars | Honorare bei Planungsänderungen