Neue Gesellschaftsformen für Architekturbüros

Seminar

Nummer:

23479

Datum:

Mittwoch, 13.12.2023
17.00 - 19.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Dipl. Finanzwirt (FH), Steuerberater Daniel Sahm, Rottenburg a. d. Laaber
RA Hansjörg Staehle, stellv. Vorsitzender des Eintragungsausschusses bei der Bayerischen Architektenkammer, München

Ansprechpartner/in:

Bettina Schmidgall, 089/139880-32, schmidgall@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, die sich über neue Gesellschaftsformen für Architekturbüros informieren möchten

Zielsetzung

Ziel des Seminars ist die Darstellung der erweiterten Möglichkeiten für Berufsausübungsgesellschaften von Planerinnen und Planern in berufsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht.

Inhalt

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Die Gesetzesreform öffnet die Personenhandelsgesellschaften für Angehörige der freien Berufe. Die Öffnung steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Nutzung dieser Rechtsformen auch nach dem jeweiligen Berufsrecht zulässig ist. Mit der Änderung im BauKaG wird es den Planerinnen und Planern aller Fachrichtungen ermöglicht, sich in Personenhandelsgesellschaften, insbesondere auch in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, unter Verwendung der geschützten Berufsbezeichnung zu organisieren.

Dabei werden die gesetzlichen Voraussetzungen und Erfordernisse unterschiedlicher Gesellschaftsformen vorgestellt sowie ein Überblick zu den steuerlichen Erscheinungsformen und Folgen aufgezeigt.

Themen

Rechtlicher Überblick über erweiterte Möglichkeiten und zulässige Rechtsformen (insbes. GmbH & Co. KG) | Rechtlicher Überblick über MoPeG und Einordnung der GmbH & Co. KG | Steuerliche Folgen durch MoPeG | Behandlung und Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG | Besteuerungsverfahren | Einkunftsart, Gewerbesteuer | Umfang steuerliches Betriebsvermögen | Gegenüberstellung Besteuerung GmbH - Personengesellschaft

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Als Online-Konferenztechnik wird Zoom verwendet, mit einer möglichen Audio- und Videobeteiligung aller. Für die Teilnahme wird ein Computer mit Soundcard, stabiler Internetverbindung, Webcam (wenn möglich) und Mikro benötigt. Die Verwendung eines Headsets ist empfehlenswert. Sie erhalten vor Veranstaltungsbeginn einen Zugangslink, über den Sie in den virtuellen Veranstaltungsraum gelangen. Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt können Sie hier testen:
Testseite Zoom