Abfall- und Entsorgungsrecht bei Baumaßnahmen - Praxiswissen für Architekten und Landschaftsarchitekten

Seminar

Nummer:

24166

Datum:

Dienstag, 09.04.2024
14.00 - 17.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Holger Seit, Rechtsanwalt, München, Lehrbeauftragter der Hochschule München

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

Alternative Termine und Orte:

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten, Landschaftsarchitekten und Planer.

Zielsetzung

Das halbtägige Seminar vermittelt den Architektinnen und Architekten kompakt und praxisnah das für die Baupraxis erforderliche Wissen zu den einschlägigen rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um die Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Bodenaushub bei Baumaßnahmen.

Inhalt

Die Kreislaufwirtschaft und der nachhaltige Umgang mit Abfällen und der Ressource Boden gewinnen für das Bauwesen immer größere Bedeutung. Gleichzeitig steigen die umweltrechtlichen Anforderungen bei Baumaßnahmen. Bodenaushub und mineralische Bauabfälle, die bei Neubau-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen anfallen, müssen hochwertig, ordnungsgemäß und wirtschaftlich nach der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verwertet oder beseitigt werden.

Der Umgang mit Asbest in Bauwerken wird ab diesem Jahr neue Konzepte erfordern. Im November 2023 trat die neue EU-Asbest-Richtlinie in Kraft, die bis Ende 2025 von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt wird. In deren Vollzug wird in 2024 wird voraussichtlich die bereits für 2023 angekündigte novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft treten. Außerdem wurde bereits im Mai 2023 eine neue LAGA-Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (M23) veröffentlicht. Mit diesen neuen Regelwerken werden unter anderem neue Asbesterkundungspflichten für ältere Bauwerke sowie die vollständige Implementierung risikobasierter Maßnahmenkonzepte für Tätigkeiten mit Asbest eingeführt. Zugleich wird bei der Entsorgung potentiell asbesthaltiger Bauabfälle der Nachweis der Asbestfreiheit Pflicht. Dies ist bei planerischen Aufgaben zu berücksichtigen.

Das Seminar stellt die Möglichkeiten zur Erstellung von Konzepten für den wirtschaftlichen Umgang mit Bauabfällen und Bodenaushub sowie die damit entstehenden Potenziale zur Minderung von Haftungsrisiken und Kosten dar.

Themen

Kreislaufwirtschaft, Grundlagen und Grundbegriffe | Spannungsfeld Kreislaufwirtschaft am Bau: Zwischen Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit | Das "Abfallregime" in der Bauwirtschaft | Einführung zur Ersatzbaustoffverordnung | Dokumentationspflichten | Gefährliche und nicht gefährliche Bauabfälle | Haftung und Sorgfaltspflichten | Bodenaushub: Abfall oder Ressource | Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht | Zwischenlagerung | Bodenmanagement | Überblick zur Beprobung (mit Checkliste) | Entsorgung: Verfüllung, Deponierung oder Einbau in technische Bauwerke | Straßenaufbruch, Asbest und andere wichtige Bauabfallarten - Wie entsorge ich was

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenz und findet statt in Kooperation mit dem Bauzentrum München. Als Online-Konferenztechnik wird Zoom verwendet. Fragen der Teilnehmenden können mit Audio- und ggf. Videobeteiligung gestellt werden. Hierzu wird ein Computer mit Soundcard, stabiler Internetverbindung, Mikro und ggf. Webcam benötigt. Die Verwendung eines Headsets ist empfehlenswert. Alternativ steht für Fragen eine Chatfunktion zur Verfügung.
Allgemeine Informationen und technische Hinweise zu unseren Online-Veranstaltungen finden Sie
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