Zielgruppe
Die fünfteilige Seminarreihe, die halbjährlich fortgesetzt wird, richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten. Aufgrund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist sie aber auch für Berufseinsteiger geeignet. Der Besuch der anderen Teile ist keine Teilnahmevoraussetzung.
Zielsetzung
Ziel ist der sichere Umgang mit Problemen an den Schnittstellen während der Bauausführung in fachlicher und rechtlicher Hinsicht.
Inhalt
Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es die Aufgabe des Landschaftsarchitekten, den Bauablauf sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und zeitlich zu überwachen, mit dem Ziel, durch seine Leistung ein mängelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen. Zugleich ist der Landschaftsarchitekt verpflichtet, dabei den Bauherrn in erster Linie fachlich und im Rahmen seiner Sachwalterpflicht auch baurechtlich zu informieren, aufzuklären und zu beraten.
Ausgehend von den vertraglichen Pflichten des Landschaftsarchitekten in der Objektüberwachung und den rechtlichen Grundsätzen werden anhand konkreter Fallbeispiele Problemfälle in Bezug auf typische Schnittstellen in der Planungs- und insbesondere Ausführungsphase aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen. Es werden zugleich Haftungsfallen für den Architekten erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.
Themen
Vertragliche Pflichten des Landschaftsarchitekten | Haftung des Architekten bei Verstoß gegen Überwachungspflichten | Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten gegenüber Bauherren | Schnittstellenerkennung und -bearbeitung | Gegenstand und Umfang der Überwachungspflicht des Architekten | Prüfung von Planungsleistungen Dritter | Prüfung von Vorarbeiten und bauseitig gestellten Materialien | Anarbeiten an Vorleistungen und Bestand (Baugrund, Sparten im Baufeld, Dachabdichtung, Fassadenanschlüsse) | Umgang mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen | Mängelhaftung | Bauzeitverlängerung und Mehrvergütung