Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Schnittstellenproblematik sowie Bedenken und Behinderung

Seminarreihe

Nummer:

25236

Datum:

Samstag, 15.03.2025
09.30 - 16.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
255,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
175,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching
Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

noch Plätze frei

 

Zielgruppe

Die fünfteilige Seminarreihe, die halbjährlich fortgesetzt wird, richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten. Aufgrund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist sie aber auch für Berufseinsteiger geeignet. Der Besuch der anderen Teile ist keine Teilnahmevoraussetzung.

Zielsetzung

Ziel ist der sichere Umgang mit Problemen an den Schnittstellen während der Bauausführung in fachlicher und rechtlicher Hinsicht.

Inhalt

Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es die Aufgabe des Landschaftsarchitekten, den Bauablauf sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und zeitlich zu überwachen, mit dem Ziel, durch seine Leistung ein mängelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen. Zugleich ist der Landschaftsarchitekt verpflichtet, dabei den Bauherrn in erster Linie fachlich und im Rahmen seiner Sachwalterpflicht auch baurechtlich zu informieren, aufzuklären und zu beraten.

Ausgehend von den vertraglichen Pflichten des Landschaftsarchitekten in der Objektüberwachung und den rechtlichen Grundsätzen werden anhand konkreter Fallbeispiele Problemfälle in Bezug auf typische Schnittstellen in der Planungs- und insbesondere Ausführungsphase aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen. Es werden zugleich Haftungsfallen für den Architekten erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.

Themen

Vertragliche Pflichten des Landschaftsarchitekten | Haftung des Architekten bei Verstoß gegen Überwachungspflichten | Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten gegenüber Bauherren | Schnittstellenerkennung und -bearbeitung | Gegenstand und Umfang der Überwachungspflicht des Architekten | Prüfung von Planungsleistungen Dritter | Prüfung von Vorarbeiten und bauseitig gestellten Materialien | Anarbeiten an Vorleistungen und Bestand (Baugrund, Sparten im Baufeld, Dachabdichtung, Fassadenanschlüsse) | Umgang mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen | Mängelhaftung | Bauzeitverlängerung und Mehrvergütung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Weitere Teile der Reihe "Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur" sind: Einführung in die Bauleitung; Abnahme und Mängelhaftung bei Pflanzen; Termine und Fristen im Zuge der Bauleitung; Rechnungs- und Nachtragsprüfung.
Als Online-Konferenztechnik wird Zoom verwendet. Fragen der Teilnehmenden können mit Audio- und ggf. Videobeteiligung gestellt werden. Hierzu wird ein Computer mit Soundcard, stabiler Internetverbindung, Mikro und ggf. Webcam benötigt. Die Verwendung eines Headsets ist empfehlenswert. Alternativ steht für Fragen eine Chatfunktion zur Verfügung.
Allgemeine Informationen und technische Hinweise zu unseren Online-Veranstaltungen finden Sie
hier