Die prüffähige Honorarrechnung

Seminar

Nummer:

25416

Datum:

Freitag, 05.12.2025
09.30 - 17.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
255,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
175,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, Architekt, ö. b. u. v. SV für Honorare und Leistungen der Arch. und Ing., Würzburg

Ansprechpartner/in:

Julia Strohwald, 089/139880-57, strohwald@byak.de

noch Plätze frei

 

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Architekten, die über Kenntnisse der Honorarordnung verfügen und Honorarrechnungen erstellen oder empfangen.

Zielsetzung

Im Seminar werden die Anforderungen an eine prüffähige Honorarrechnung sowie der Unterschied zwischen "prüffähig" und "sachlich richtig" sowie die Rechtfolgen aufgezeigt.

Inhalt

Eine prüffähige Honorarrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Forderung. Die Fälligkeit der Forderung ist Voraussetzung für Verzug und Verzinsung. Der Einwand gegen die Prüffähigkeit muss innerhalb von 30 Tagen gerügt werden. Danach ist eine faktisch nicht überprüfbare Honorarrechnung zwar fällig, kann aber zum Totalverlust der Honorarforderung führen, wenn eine Honorarklage unschlüssig ist. Deshalb ist zwischen einer nicht prüffähigen und einer sachlich nicht richtigen Honorarrechnung zu unterscheiden. Die Prüffähigkeit ist aber kein Selbstzweck. Sie richtet sich vielmehr nach dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers. Das gilt auch für Abschlagsforderungen.

Das Seminar befasst sich mit den maßgeblichen Regelungen der Fassungen der HOAI und im BGB. Dabei werden wichtige Vorschriften in der HOAI beleuchtet, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein können. Die Seminarunterlagen enthalten auch eine Musterrechnung mit Anlagen.

Themen

Prüffähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung | Prüffähigkeitsanforderungen | Prüffähigkeit vs. sachliche Richtigkeit | rechtliche Folgen | Honorarvereinbarung, System der HOAI | Berechnungsgrundlagen | Objekte | Anrechenbare Kosten | Besprechung Musterhonorarrechnung | Rechtsprechung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Zum Seminar ist eine Textausgabe der HOAI mitzubringen.