Zielgruppe
Die fünfteilige Seminarreihe, die halbjährlich fortgesetzt wird, richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten. Aufgrund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist sie aber auch für Berufseinsteiger geeignet. Der Besuch der anderen Teile ist keine Teilnahmevoraussetzung.
Zielsetzung
Ziel des Seminars ist es, Sicherheit im praktischen und rechtlichen Umgang mit Terminen und Fristen während der Objektüberwachung zu bekommen.
Inhalt
Während der Objektüberwachung sind viele vertragliche Fristen und Termine zu beachten, zu kontrollieren und nachzuhalten. Ausgehend von den rechtlichen Grundsätzen werden an Fallbeispielen die Grundlagen und Problemfälle aus Sicht des Planers und aus juristischer Sicht besprochen. Es werden zugleich Haftungsfallen für den Architekten erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.
Themen
Vertragliche Pflichten des Landschaftsarchitekten | Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten gegenüber dem Bauherrn | Fälligkeit und Verzug des Baubeginns und der Fertigstellung | Bauablaufstörungen, Behinderung, Unterbrechung | Bauzeitverlängerung und weitere Rechtsfolgen | Vertragliche Werkzeuge zur Terminbindung | Werkzeuge der tatsächlichen Terminüberwachung | Fälligkeit und Verzug von Abschlags- und Schlusszahlung | Frist zur Einzahlung von Sicherheitseinbehalt | Fälligkeit und Verzug der Abnahme | Fristen bei Geltendmachung der Mängelrechte | Dauer, Hemmung und Neubeginn von Gewährleistungsfristen