Bauliche Anforderungen an pflegerische Versorgungsformen - ein aktueller Leitfaden?

Seminar

Nummer:

25444

Datum:

Dienstag, 11.11.2025
09.30 - 13.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Dozent/in:

Dipl.-Ing. (FH) Markus Donhauser, Architekt, Regensburg, Beratungsstelle Barrierefreiheit der ByAK

Ansprechpartner/in:

Florian Rohwetter, 089/139880-75, rohwetter@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Innenarchitekten, die stationäre sowie teilstationäre Einrichtungen, Hospize, ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Begegnungsstätten für alte Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen planen und realisieren.

Zielsetzung

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuellen Planungsgrundlagen sowie die Anwendung der AVPfleWoqG (Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde) bei Neu- und Umbauten der genannten pflegerischen Versorgungsformen.

Inhalt

Wohn- und Betreuungsangeboten in pflegerischen Versorgungsformen ist gemein, dass die vorherrschende Nutzergruppe auf Pflege angewiesen ist, oftmals verbunden mit einer Assistenz.

Die Vorgaben der einschlägigen DIN 18040-2 basieren jedoch auf der selbstständigen Nutzung des Gebäudes. Der aktuelle Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention und der Bayerischen Architektenkammer überträgt die Anforderungen der Norm auf die speziellen Nutzergruppen, insbesondere werden auch Menschen mit Demenz in den Blick genommen.

Die neuen Anforderungen der AVPfleWoqG vom Dezember 2024 (z. B. der Bestandsschutz oder der Wegfall der ¿R¿-Quote) werden dabei ebenso berücksichtigt wie bauordnungsrechtliche Fragen und die aktuellen Anforderungen, welche sich aus dem Klimawandel oder einer pandemiefesten Planung ergeben.

Themen

AVPfleWoqG 2024 | Bestandsschutz | DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen | Leitfaden Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen | Menschen mit Demenz

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.

Als Online-Konferenztechnik wird Zoom verwendet. Fragen der Teilnehmenden können mit Audio- und ggf. Videobeteiligung gestellt werden. Hierzu wird ein Computer mit Soundcard, stabiler Internetverbindung, Mikro und ggf. Webcam benötigt. Die Verwendung eines Headsets ist empfehlenswert. Alternativ steht für Fragen eine Chatfunktion zur Verfügung.
Allgemeine Informationen und technische Hinweise zu unseren Online-Veranstaltungen finden Sie
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