Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Innenarchitekten, die stationäre sowie teilstationäre Einrichtungen, Hospize, ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Begegnungsstätten für alte Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen planen und realisieren.
Zielsetzung
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuellen Planungsgrundlagen sowie die Anwendung der AVPfleWoqG (Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde) bei Neu- und Umbauten der genannten pflegerischen Versorgungsformen.
Inhalt
Wohn- und Betreuungsangeboten in pflegerischen Versorgungsformen ist gemein, dass die vorherrschende Nutzergruppe auf Pflege angewiesen ist, oftmals verbunden mit einer Assistenz.
Die Vorgaben der einschlägigen DIN 18040-2 basieren jedoch auf der selbstständigen Nutzung des Gebäudes. Der aktuelle Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention und der Bayerischen Architektenkammer überträgt die Anforderungen der Norm auf die speziellen Nutzergruppen, insbesondere werden auch Menschen mit Demenz in den Blick genommen.
Die neuen Anforderungen der AVPfleWoqG vom Dezember 2024 (z. B. der Bestandsschutz oder der Wegfall der ¿R¿-Quote) werden dabei ebenso berücksichtigt wie bauordnungsrechtliche Fragen und die aktuellen Anforderungen, welche sich aus dem Klimawandel oder einer pandemiefesten Planung ergeben.
Themen
AVPfleWoqG 2024 | Bestandsschutz | DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen | Leitfaden Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen | Menschen mit Demenz