Der Bauturbo - das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Wohnungsbaus | Aus der Praxis für die Praxis

Informationsveranstaltung

Nummer:

26114

Datum:

Freitag, 16.01.2026
09.30 - 12.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Dozent/in:

Dr. Gerhard Spieß, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München, Lehrbeauftragter für Bau- und Bodenrecht an der TU München

Ansprechpartner/in:

Sarah Yusuf, 089/139880-40, yusuf@byak.de

noch Plätze frei

Alternative Termine und Orte:

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen sowie an sonstige an der Planung und am Bau Beteiligte, die sich über das Gesetzespaket zum Bauturbo informieren wollen oder müssen.

Zielsetzung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen fundierten Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsbaus mit zahlreichen praxisnahen Erläuterungen.

Inhalt

Das Gesetz zum Bauturbo ist als Bestandteil eines 100-Tage-Sofortprogramms der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. In vielen Fällen soll eine langwierige Bauleitplanung entbehrlich werden. Neben der Einführung des sog. Bauturbo in § 246e BauGB, der ein generelles Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht, enthält das Gesetzespaket weitere wesentliche Erleichterungen: Ausdehnung der Befreiungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB und erleichtertes Bauen im planerischen Innenbereich durch die Neuregelung in § 34 Abs. 3b BauGB. Da diese Neuregelungen einen Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinden darstellen, wird dies durch eine zwingende Zustimmung der Gemeinde kompensiert (§ 36a BauGB). Der Gesetzgeber hat zudem - endlich - praxistaugliche Rechtsgrundlagen für Lärmschutzfestsetzungen in Bebauungsplänen geschaffen (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB).

In der Veranstaltung werden der Regelungsinhalt der neuen Vorschriften dargestellt, auf offene Fragen hingewiesen und praktische Anwendungstipps gegeben.

Themen

Überblick zum Bauturbo-Gesetz | Änderungen und Neuerungen | die Regelung zum Bauturbo | Erleichterte Befreiungen | Ausgeweitete Genehmigung im Innenbereich | Lärmschutzfestsetzungen | Rechtssichere Anwendung | Praxisbeispiele | Diskussion und Fragen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt.
Als Online-Konferenztechnik wird Zoom verwendet. Teilnehmerfragen sind per Chat oder Mikro möglich. Für die Teilnahme wird ein Computer mit stabiler Internetverbindung benötigt. Die Verwendung eines Headsets ist empfehlenswert. Sie erhalten vor Veranstaltungsbeginn einen Zugangslink, über den Sie in den virtuellen Veranstaltungsraum gelangen. Allgemeine Informationen und technische Hinweise zu den Online-Veranstaltungen finden Sie
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