Honorarmanagement - Umgang mit Änderungen und Zusatzleistungen

Seminar

Nummer:

26154

Datum:

Mittwoch, 10.06.2026
09.30 - 17.00 Uhr

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Dozent/in:

Dipl.-Ing. M.-Eng. Architektin Andrea Stahl, ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Leistungen, Darmstadt

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

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Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Planende mit Projektverantwortung. Es sind Vorkenntnisse der HOAI erforderlich.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb von Kompetenzen für ein wirtschaftliches Vertragsmanagement.

Inhalt

Planungsverträge basieren in der Regel auf dem Grundleistungskatalog der HOAI. Der Vertrag regelt damit, welche Grundleistungen aus der HOAI und welche Besonderen Leistungen geschuldet sind. Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Um Projekte im Planungsbüro wirtschaftlich abwickeln zu können, gewinnt die Abgrenzung von beauftragten zu nicht beauftragten Leistungen an Bedeutung.

Zudem wird kaum ein Projekt ohne Änderungen beendet. Änderungen, aber auch Störungen des Projektablaufs können zu erheblichem Mehraufwand führen. Dabei ist ein vorausschauendes Vertragsmanagement erforderlich, um Honoraransprüche zu sichern.

Ist eine Nachtragsleistung erst einmal definiert, stellt sich die Frage, wie sie berechnet werden kann. Welche Vorgehensweisen empfehlen sich? Welche Regeln sind im Gesetz verankert, wenn eine Einigung der Höhe nach nicht erfolgt? Welche Berechnungsregeln gelten für den Streitfall und was ist dabei zu beachten?

Themen

Wie bestimmen sich die geschuldeten Leistungen (BGB, Vertrag und HOAI) | Abgrenzung Grundleistungen zu Besonderen Leistungen | Verschiedene Arten von Änderungen und Zusatzleistungen/Besonderen Leistungen | Änderungen und Nachträge im Planungsprozeß | Praxisbeispiele

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Es empfiehlt sich, im Seminar eine HOAI griffbereit zu haben.

#neu in 2026#