Von entscheidender Bedeutung für die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste ist, neben einem Studium, das den Definitionen nach Art. 4 (2) Ziff. 2 BauKaG (Baukammerngesetz) bzw. Art. 6 (2) Ziff. 2 entspricht, die nachgewiesene, mindestens zweijährige praktische Erfahrung (Berufspraktikum). Die Inhalte der praktischen Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen, deren Bewertung sowie die Organisation, Anerkennung und Überwachung von im Ausland erbrachten Teilen des Berufspraktikums sind zu finden im Art. 18 (2) Ziff. 9 BauKaG.
Nach §7 (2) der Satzung können berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Bayerischen Architektenkammer auf die Zeit der berufspraktischen Tätigkeit angerechnet werden.
Da sich die Arbeit in Architekturbüros, analog zu anderen Bereichen der Wirtschaft, zunehmend spezialisiert, ergeben sich bei der Eintragung in die Architektenliste häufig Probleme des Nachweises der Bereiche "e) Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen" und "f) Baustellenpraxis (Baubetrieb, Objekt- und Bauüberwachung, Objektbetreuung, Dokumentation)".
Um denjenigen, die in ihrem Büroalltag wenig Gelegenheit haben, sich mit diesen Bereichen auseinanderzusetzen, trotzdem die Möglichkeit der Eintragung zu geben, wird die "Seminarreihe zur Eintragung - Vergabe und Baustellenpraxis" angeboten. Sie wird innerhalb eines Halbjahres durchgeführt.
Die sogenannte Eintragungsreihe besteht aus sechs Einzelveranstaltungen (Terminplanung, Baukostenplanung und -kontrolle, Architektenvertrag und Bauvertrag, VOB - Ausschreibung und Vergabe, Haftung des Architekten, Objektüberwachung und Sicherheit am Bau).
Sofern ein oder mehrere Inhalte der Bereiche e) und f) nicht durch eine berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden können, ist die komplette "Seminarreihe zur Eintragung" zu besuchen.