Haftung der Architekten

Seminar der Reihe zur Eintragung

Nummer:

26191

Datum:

Dienstag, 07.07.2026
09.30 - 18.00 Uhr

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Dozent/in:

Dr. Achim Neumeister, Rechtsanwalt, Landsberg a. Lech

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

noch Plätze frei

 

Zielgruppe

Diese Veranstaltung ist Teil der "Seminarreihe zur Eintragung - Vergabe und Baustellenpraxis" für Juniormitglieder und Absolventen. Selbstverständlich ist eine Teilnahme von Kammermitgliedern, die ihr Wissen vertiefen möchten, möglich.

Inhalt

Der Architekt haftet für die mängelfreie und termingerechte Erbringung aller von ihm übernommenen Leistungen. Dabei sieht er sich infolge der heutigen Komplexität des Planens und Bauens zunehmend höheren Ansprüchen ausgesetzt. Es ist deshalb notwendig, den Überblick über mögliche Haftungsansprüche zu wahren. Nur so können Fehler und Versäumnisse schon im Ansatz erkannt und nachteilige rechtliche wie finanzielle Folgen vermieden werden. Die Teilnehmer erhalten eine umfassende Information über die aus dem Architektenvertrag und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs resultierenden Haftungsfolgen, die an anschaulichen Beispielen dargestellt werden.

Themen

Einführung in die Grundlagen der Architektenhaftung | Haftungsrechtliche Konsequenzen des zum 01. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen Bauvertragsrechts | Die zivilrechtliche Haftung des Architekten | Haftung aus Verletzung von Hauptpflichten bei der Planung, Koordinierung, Überwachung und Kostenermittlung | Praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung | Die Haftung gegenüber Nichtvertragspartnern | Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes | Rechtliche Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Dieses Seminar ist Teil der
26181'Seminarreihe zur Eintragung - Vergabe und Baustellenpraxis' vom 30.06. bis 01.07.2026.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen auf der Seite
'Informationen zur Seminarreihe zur Eintragung'.
Sofern ein oder mehrere Inhalte der Bereiche e) und f) nicht durch eine berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden können, ist die komplette ¿Seminarreihe zur Eintragung¿ zu besuchen.