Die neuen Transparenzpflichten der KI-Verordnung

Informationsveranstaltung

Nummer:

26423

Datum:

Donnerstag, 13.08.2026
09.00 - 10.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Dozent/in:

Leopold Beer, Jurist und KI-Berater, München

Ansprechpartner/in:

Julia Strohwald, 089/139880-57, strohwald@byak.de

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Alternative Termine und Orte:

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Kammermitglieder und Gäste weiterer Planungsberufe, die KI beruflich nutzen und einsetzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, den eigenen Kennzeichnungsbedarf zu bestimmen und die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten der KI-Verordnung im Büro umzusetzen.

Inhalt

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Die EU-Kommission hat ihre Leitlinien dazu am 20. Juli 2026 vorgelegt. Diese Informationsveranstaltung übersetzt die rechtlichen Vorgaben der neuen Kennzeichnungspflicht in handhabbare Entscheidungen für den Büroalltag. Welche Inhalte sind betroffen? Wie sieht eine rechtssichere Kennzeichnung aus? Wann greift die Erleichterung für künstlerische Darstellungen und warum hilft sie bei Marketingmaterial gerade nicht?

Nach einem Fachvortrag besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.

Themen

Artikel 50 der KI-Verordnung | Anbieter- und Betreiberpflichten | Deepfake und Visualisierung | Kennzeichnung in der Praxis | Künstlerische Ausnahme | Chatbots | Fragerunde

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit den Architektenkammern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Berlin und Schleswig-Holstein statt, sowie dem Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW) und dem Bauzentrum der LH München.
Als Online-Konferenztechnik wird Zoom verwendet. Fragen der Teilnehmenden können mit Audio- und ggf. Videobeteiligung gestellt werden. Hierzu wird ein Computer mit Soundcard, stabiler Internetverbindung, Mikro und ggf. Webcam benötigt. Die Verwendung eines Headsets ist empfehlenswert. Alternativ steht für Fragen eine Chatfunktion zur Verfügung.
Allgemeine Informationen und technische Hinweise zu unseren Online-Veranstaltungen finden Sie
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