Regionalkonferenz Inklusiv gestalten - Sport, Inklusion, Architektur

Fachtagung

Nummer:

26816

Datum:

Montag, 26.10.2026
10.30 - 16.40 Uhr

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Gebühr:

Frei

Ansprechpartner/in:

Florian Rohwetter, 089/139880-75, rohwetter@byak.de

noch Plätze frei

 

Zielgruppe

Richtet sich an Fachleute aus Architektur, Landschafts- und Innenarchitektur, Stadtplanung, Kommunen, Behindertenbeauftragte sowie Privatpersonen mit und ohne Behinderung. Keine Vorkenntnisse nötig.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, die Bedeutung barrierefreier und inklusiver Sportarchitektur zu vermitteln und Impulse für Teilhabe, Begegnung und gemeinschaftliche Nutzung von Räumen zu geben.

Inhalt

Die Veranstaltung zeigt, wie inklusive und barrierefreie Sportarchitektur aktiv zur gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Beiträge aus Praxis und Forschung geben Einblicke in Planung, Umsetzung und Nutzung inklusiver Sport- und Bewegungsräume. Anhand konkreter Projekte wird verdeutlicht, wie Räume entstehen, die Begegnung, Vielfalt und gemeinsames Erleben fördern.

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 200 Personen begrenzt. Die Veranstaltung ist gebührenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Um Anmeldung bis 21. Oktober wird gebeten.

Die Regionalkonferenz wird gemeinsam vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel, der Bundesarchitektenkammer und der Bayerischen Architektenkammer über die Landesfachstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer veranstaltet.

Programm und Information

Zutreffendes bitte bei Anmeldung in das Hinweisfeld schreiben:
- Teilnahme mit Rollstuhl
- Begleitung durch eine Assistenzperson: Name der Assistenzperson
- Mitführung eines Assistenzhundes oder Blindenführhundes
- Ich bin sehbehindert bzw. sehbeeinträchtigt.
- Gebärdensprachdolmetschung
- Schriftdolmetschung
- Ich benötige eine Induktionsanlage.
- Ich benötige Informationen in Leichter Sprache.
- Sonstige Unterstützungsbedarfe

Bei Begleitung durch einen Assistenzhund: Während der Veranstaltung sollte der Assistenzhund sichtbar gekennzeichnet und die Anerkennung gemäß § 12e BGG durch Plakette oder Ausweis nachgewiesen werden.
Während der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht.
Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden. Vielen Dank!

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