Beratungsstelle Barrierefreiheit


Beratungstelefon:
+49 89 139880-80
Broschüre barrierefrei 03/2022 - 02/2023
Aktuelles
Beratungsstelle Barrierefreiheit ist nun auch auf Social-Media Kanälen unterwegs
Facebook, Instagram und LinkedIn
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Team der Geschäftsstelle mit dem Vorstandskooperator Dr. Jörg Heiler, Foto: Sebastian Widmann
Um die digitale Präsenz und Auffindbarkeit der Beratungsstelle Barrierefreiheit zu verbessern und eine große Reichweite zu erzielen, ist sie nun nicht nur auf unserer Website, sondern auch auf drei Social-Media Kanälen unterwegs:
Mit einem Klick auf den Button „Folgen“ sind Sie immer auf dem neusten Stand und verpassen keine Neuigkeiten mehr! Wir freuen uns, wenn wir auch dort mit Ihnen in Interaktion treten können.
Beratertage in Hof, Tirschenreuth und Bad Windsheim
Neben den bayernweiten 18 Standorten bietet die Beratungsstelle Barrierefreiheit auch drei Beratertage im Jahr in Hof und sechs Beratertage in Tirschenreuth an.
Hier können Sie die Termine der nächsten Beratertage entnehmen:
Hof
Leitstelle Pflege Hofer Land, Berliner Platz 3, 95030 Hof
jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr
12. Mai 2023
14. Juli 2023
6. Oktober 2023
1. Dezember 2023
Tirschenreuth
Musterwohnung - Rosenweg 10, 95643 Tirschenreuth
jeweils von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
17. März 2023
5. Mai 2023
7. Juli 2023
15. September 2023
17. November 2023
Bad Windsheim
Krämergasse 6, 91438 Bad Windsheim
jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr
15. März 2023
14. Juni 2023
13. September 2023
13. Dezember 2023
Telefonische Anmeldung:
089 / 139880-80
oder
per Email: info@remove-this.beratungsstelle-barrierefreiheit.de
Bundesprogramm "Lokale Allianzen für Menschen" mit Demenz
Vierte Förderrunde gestartet
Um die Verbreitung lokaler Hilfenetzwerke zu unterstützen, hat das Bundesseniorenministerium das Bundesprogramm "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" ins Leben gerufen. Zwischen 2012 und 2018 wurden in fünf Förderwellen 500 Lokale Allianzen gefördert. Die meisten von ihnen bestehen auch nach ihrer Förderung weiter. In den ersten drei Förderwellen des aktuellen Bundesprogramms, das bis 2026 läuft, haben 80 neue Lokale Allianzen ihre Arbeit aufgenommen.
Nun geht die Förderung in die vierte Runde.
Alle weiteren Informationen zur Förderausschreibung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Unser kostenloses Beratungsangebot
An wen richtet sich das Angebot?
Die kostenfreien Beratungen zur Barrierefreiheit kann jeder in Anspruch nehmen. Ratsuchende können z.B. sein:
- Menschen mit Behinderung und ältere Menschen sowie deren Angehörige
- Jüngere Menschen, die barrierefrei bauen und gestalten wollen: weil sie den Komfort schätzen und/oder rechtzeitig ans Älterwerden denken
- Private Bauherren, Genossenschaften, Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer
- Architekt|innen, Innenarchitekt|innen, Landschaftsarchitekt|innen und Stadtplaner|innen
- Sonderfachleute, Ingenieurwesen, Handwerk, IT- und Kommunikationsberufe
- Kommunen, Kirchengemeinden, (Pflege-)Einrichtungen, Wohnungswirtschaft, Öffentliche Auftraggeber, Verwaltungen
Ablauf einer Erstberatung
Um Sie ganz konkret und individuell beraten zu können, sollten wir vorbereitet sein: Vereinbaren Sie rechtzeitig über die Geschäftsstelle telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular einen persönlichen Beratungstermin an einem unserer Standorte.
Dort sind die freiberuflichen Beraterinnen und Berater am vereinbarten Termin im Gespräch für Sie da und können konkrete Hilfestellung und Orientierung zum weiteren Vorgehen bieten.
Neutralität und Ganzheitlichkeit
Eine entscheidende Qualität, die uns auszeichnet, ist der Blick aufs Ganze. Nicht einzelne Interessen und Details, sondern ein umfassendes Verständnis für alle Belange der Barrierefreiheit ist Grundlage unserer Beratungen.
Unsere freiberuflich tätigen Beraterinnen und Berater handeln strikt neutral und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Soweit bauliche Fragen besprochen werden, helfen vorbereitende Unterlagen, Pläne und Fotos, um Ihre Fragestellung bestmöglich einschätzen zu können.
Bringen Sie diese Unterlagen am besten einfach zum Gespräch mit oder senden Sie uns diese zur Weiterleitung an die jeweilige Beraterin oder den jeweiligen Berater zuvor als PDF zu. Selbstverständlich werden alle Informationen und Daten vertraulich behandelt.
Beratungsthemen
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit bietet kostenlose Erstberatung zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen:
- Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
- Barrierefreiheit in Pflege- oder Bildungseinrichtungen
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im öffentlichen Nahverkehr
- Barrierefreier Tourismus
- Barrierefreiheit im Landschafts- und Freizeitraum
- „Barrierefreie Gemeinde“ (Initialberatung für Kommunen)
- Beratung zu Möglichkeiten der finanziellen Förderung
- Beratung zu sozialen Fragen (z.B. Pflegeunterstützung, Mobilität, Antragstellung zur Finanzierung
- Beratung zur Digitalen Barrierefreiheit - Kooperation mit der Stiftung Pfennigparade
- Beratung zu Unterstützte Kommunikation und Leichte Sprache - Kooperation mit der CAB - Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Weitere Leistungen
- Fachvorträge, Schulungen
- Kooperation mit weiteren (nicht kommerziellen) Beratungsanbietern (z.B. kommunale Behindertenbeauftragte und Wohnberatungsstellen)
- Mitwirken bei der Erstellung von DIN-Normen
- Herausgabe von Planungshilfen
- ... und vieles mehr
Zusammenarbeit mit regionalen Netzwerken
Sind vertiefende Leistungen oder eine weiterführende Betreuung nötig, kennen die freiberuflichen Expertinnen und Experten kompetente Netzwerkpartner und helfen bei der Suche nach der richtigen Ansprechpartnerin/dem richtigen Ansprechpartner.
Dies können z.B. Wohnberatungsstellen, Verbände oder Selbsthilfegruppen sein, die Wissen und Erfahrung zum jeweiligen Thema gesammelt haben und bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen unterstützen
Beratungsstandorte, Termine, Kontakt
Möchten Sie einen kostenfreien Beratungstermin an einem unserer Beratungsstandorte wahrnehmen? Dann wenden Sie sich einfach telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular an uns.
Beratungstelefon:
+49 (0) 89-139880-80
Email:
info@remove-this.beratungsstelle-barrierefreiheit.de
Beratungstermine
Ansbach
Landratsamt Ansbach , Crailsheimstraße 1 , 91522 AnsbachDaniela Rupsch
Dipl.-Ing. (FH)| M. Eng.
Direkt vor dem Landratsamt befindet sich eine Haltestelle für Busse des Stadtlinienverkehrs
Termine mittwochs an folgenden Tagen 14 - 16 Uhr
Augsburg
In der Regierung von Schwaben , Obstmarkt 12 , 86152 AugsburgStefanie Schleich
Dipl.-Ing.
Claudia Gerstner
Dipl.-Ing.
Christoph Götz
B.A.
Maria Hütter-Songailo
Carola Nagel
M.A.
Linien 1, 2 Rathausplatz, Linie 35 Pilgerhausstraße oder Linien 22, 23 Karlstraße.
Termine dienstags an folgenden Tagen jeweils 14–16 Uhr: 10. Januar 2023, 7. Februar 2023
Bad Neustadt a.d. Saale
Landratsamt Rhön-Grabfeld , Spörleinstraße 11 , 97616 Bad NeustadtArmin Kraus
Dipl.-Ing. (FH)
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 14–16 Uhr
Bad Tölz
Landratsamt Bad Tölz , Prof.-Max-Lange-Platz 1 , 83646 Bad TölzSusanne Moog
Dipl.-Ing. (FH)
Termine freitags an folgenden Tagen jeweils 10–12 Uhr
Bayreuth
Regierung von Oberfranken , Ludwigstraße 20 , 95444 BayreuthMartin Göhring
Dipl.-Ing. (FH)
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:Stadtbuslinie 314, Haltestellen Stadtkirche oder Sternplatz
Termine jeden ersten Mittwoch im Monat von 16.30-18.30 Uhr
Deggendorf
Landratsamt Deggendorf , Herrenstraße 18 , 94469 DeggendorfSusanne Moog
Dipl.-Ing. (FH)
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 15.00–17.00 Uhr
Ingolstadt
Technisches Rathaus , Spitalstraße 3 (hofseitiger Eingang) , 85049 IngolstadtClaudia Gerstner
Dipl.-Ing.
Uwe Gutjahr
Dipl.-Ing. (FH)
Termine freitags an folgenden Tagen jeweils 11–13 Uhr
Kempten
Stadtverwaltung Kempten , Kronenstraße 8 , 87435 KemptenStefanie Schleich
Dipl.-Ing.
Termine mittwochs an folgenden Tagen jeweils 11.00–13.00 Uhr
Landshut
Regierung Von Niederbayern , Regierungsplatz 540 , 84028 LandshutSusanne Moog
Dipl.-Ing. (FH)
Buslinien 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 14, Haltestellen Regierungsplatz und Maximilianstraße
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 12.00–14.00 Uhr
Lichtenfels
Landratsamt Lichtenfels , Kronacher Straße 28/30 , 96215 LichtenfelsMartin Göhring
Dipl.-Ing. (FH)
Termine mittwochs an folgenden Tagen jeweils 15–17 Uhr
Lindau
Landratsamt Lindau (Bodensee) , Bregenzer Straße 35 , 88131 Lindau (Bodensee)Stefanie Schleich
Dipl.-Ing.
Aufgrund der Coronapandemie bieten wir 2022 in Lindau Beratungstermine ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder als Web-Konferenz an.
München
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales , Winzererstraße 9 , 80797 MünchenDennis Bruder
B.A.
Uwe Gutjahr
Dipl.-Ing. (FH)
Maria T. Lehn
Dipl.-Soz.-Päd. (FH)
Larissa Lins
Dipl.-Ing. (FH)
Sandra Kittmann
Dipl.-Ing. (FH)
Kathrin Hess
Dipl.-Ing. Univ.
Jutta Giessel
Dipl.-Ing (FH)
U-Bahnlinie 2 Bahnhof Josephsplatz oder Theresienstraße Buslinie 153 und 154 Haltestelle Infanteriestraße Süd Mit den Straßenbahnlinien 20 und 21 Haltestelle Lothstraße
Termine jeden Dienstag jeweils 14:00 –17:00 Uhr
Nürnberg
Bayerische Architektenkammer Auf AEG , Muggenhofer Straße 135 , 90429 NürnbergUrsula Engl
Dipl.-Ing. (FH)
Claudia Gerstner
Dipl.-Ing.
Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Eberhardshof
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 15-17 Uhr
Regensburg
Landratsamt Regensburg , Altmühlstraße 3 , 93059 RegensburgMarkus Donhauser
Dipl.-Ing. (FH)
RVV Linie 1 Haltestellen Nordgaustraße oder Isarstraße, jeweils max. 5 Min. Fußweg
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 14.30–16.30 Uhr
Rosenheim
Volkshochschule Rosenheim , Stollstraße 1 , 83022 RosenheimSusanne Moog
Dipl.-Ing. (FH)
Termine dienstags an folgenden Tagen jeweils 14–16 Uhr
Weiden
Rathaus der Stadt Weiden , Dr.-Pfleger-Straße 15 , 92637 WeidenRoland Steger
Dipl.-Ing. (FH)
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 15.30–17.30 Uhr
Wunsiedel
Landratsamt Wunsiedel , Jean-Paul-Straße 9 , 95632 WunsiedelRoland Steger
Dipl.-Ing. (FH)
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 15.30–17.30 Uhr
Würzburg
Soziales Ämtergebäude , Karmelitenstraße 43 , 97070 WürzburgArmin Kraus
Dipl.-Ing. (FH)
Straßenbahn Linien 2 und 4, Haltestelle Juliuspromenade
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 14–16 Uhr
Ihre freiberuflich tätigen Berater

B.A. Dennis Bruder
Digitale Barrierefreiheit, München

Dipl.-Ing. (FH) Markus Donhauser
Architekt, Regensburg

Dipl.-Ing. (FH) Ursula Engl
Innenarchitektin, Nürnberg

Dipl.-Ing. Claudia Gerstner
Innenarchitektin, Monheim

Dipl.-Ing (FH) Jutta Giessel
Landschaftsarchitektin, München

Dipl.-Ing. (FH) Uwe Gutjahr
Architekt, München

Dipl.-Ing. (FH) Martin Göhring
Architekt, Coburg

B.A. Christoph Götz
Unterstützte Kommunikation, Augsburg

Dipl.-Ing. Univ. Kathrin Hess
Architektin, Kaufering

Maria Hütter-Songailo
Leichte Sprache, Augsburg

Dipl.-Ing. (FH) Sandra Kittmann
Oberhaching

Dipl.-Ing. (FH) Armin Kraus
Architekt, Gemünden

Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Maria T. Lehn
Sozialpädagogin, München

Dipl.-Ing. (FH) Larissa Lins
Architektin, Herrsching

Dipl.-Ing. (FH) Susanne Moog
Innenarchitektin, Egling

M.A. Carola Nagel
Leichte Sprache, Augsburg

Dipl.-Ing. (FH)| M. Eng. Daniela Rupsch
Architektin und Stadtplanerin, Uffenheim

Dipl.-Ing. Stefanie Schleich
Architektin, Lindau

Dipl.-Ing. (FH) Roland Steger
Architekt und Stadtplaner, Pleystein
Koordination und Organisation

Charlotte Röttger, M.A.
Referentin Beratungsstelle Barrierefreiheit
Tel.: +49 89 139880-51
Fax: +49 89 139880-55
E-Mail: roettger@byak.de

Tel.: –
Fax: –
E-Mail: –
Geschäftsführung & Vorstandskooperator

Dipl.-Ing.
Thomas M. Lenzen
Architekt und Stadtplaner, Geschäftsführer Architektur und Technik

Dr.-Ing. AA Dipl.
Jörg Heiler
Architekt und Stadtplaner, Kempten
Gut zu wissen!
Gesetze und Verordnungen
Folgende Rechtsvorschriften sind für das barrierefreie Planen und Bauen relevant. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Bayerische Bauordnung (BayBO)
• Art. 48, Barrierefreies Bauen
• Art. 32, Treppen, Abs. 6 Satz 2
Versammlungsstättenverordnung (VstättV)
§ 12, Toilettenräume
§ 13, Stellplätze für Menschen mit Behinderung
Verkaufstättenverordnung (VkV)
§ 28, Stellplätze für Menschen mit Behinderung
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Abs. 2
Normen zur Barrierefreiheit
Seit 1. Juli 2013 gelten neue bauordnungsrechtliche Anforderungen für das barrierefreie Bauen: Um die Vorschriften des Art. 48 Abs. 1 und 2 der BayBO 2013 für barrierefreie Wohnungen und öffentlich zugängliche Gebäude zu erfüllen, müssen die Planungsnormen Teile 1 und 2 der DIN 18040, die zum 1. Juli 2013 als Technische Baubestimmungen eingeführt wurden, beachtet werden. Die in der Norm definierten Anforderungen ersetzen somit den Abs.4 der BayBO 2008.
Die DIN 18040 Teil 1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" ist seit Oktober 2010 veröffentlicht, die DIN 18040 Teil 2 "Wohnungen - Planungsgrundlagen" wurde im September 2011 herausgegeben. Damit wurden die DIN 18024 Teil 2 und DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 abgelöst.
Im Dezember 2014 wurde die DIN 18024 Teil 1 "Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze" durch die DIN 18040 Teil 3 "Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum" ersetzt.
Die Normenteile DIN 18040-1 und -2 finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr bzw. hier. Alle Normen können kostenpflichtig über www.beuth.de bezogen werden. Sie finden diese auch im „Normenportal Architektur“ (www.normenportal-architektur.de).
DIN 18040 Teil 1, Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040 Teil 2, Wohnungen
DIN 18040 Teil 3, Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN EN 81-70, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge -Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
DIN 32975, Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Bereich
DIN 32984, Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum
DIN-Fachbericht 124, Gestaltung barrierefreier Produkte
Leitfäden zur DIN 18040
Barrierefreies Bauen 01: Öffentlich zugängliche Gebäude (PDF 3,4 MB)
Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040,
Teil 1.
Juli 2013. 124 Seiten mit zahlreichen Zeichnungen und Übersichten.
Barrierefreies Bauen 02: Barrierefreie Wohnungen (PDF 3,4 MB)
Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040,
Teil 2.
Juli 2013. 124 Seiten mit zahlreichen Zeichnungen und Übersichten.
Barrierefreies Bauen 03: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040,
Teil 3.
April 2018, 218 Seiten, zahlreiche Grafiken, Broschur, Format 21,00 x 29,5 cm.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des Urheberrechts des Deutschen Instituts für Normung eine kostenfreie, barrierefreie PDF-Version des Leitfadens 03 nur auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden kann. Bitte wenden Sie sich hierzu an: info@remove-this.byak-barrierefreiheit.de
Alle Leitfäden sind herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und der Bayerischen Architektenkammer und können unter www.bestellen.bayern.de nach Eingabe des Stichwortes "barrierefrei" kostenfrei als Broschüre bestellt werden.
Leitfaden für barrierefreie Übergänge im Wohnungsbau (Bestand)
Leitfaden "Barrierefreie Übergänge im Wohnungsbau (Bestand)" (PDF)
Hrsg. Bayerische Architektenkammer,
München 2019, 40 Seiten, zahlreiche Grafiken, Broschüre
Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Auf der Seite des Bayerischen Staatministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind die Original-DIN-Texte zu DIN 18040-1 und -2 verfügbar.
Die Datei "Planungsgrundlagen barrierefreies Bauen" können Sie unter diesem Link PDF-Datei abrufen.
Weitere Publikationen, Merkblätter, Förderung
Merkblatt "Barrierefreies Bauen nach BayBO"
Die Arbeitsgruppe Baurecht hat in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde ein neues Merkblatt zur Bayerischen Bauordnung erstellt. Inhaltlicher Schwerpunkt des Merkblatts 8 sind die Regelungen zum Barrierefreien Bauen gemäß Art. 32, Art. 37 sowie Art. 48 BayBO 2008/2009.
Das Merkblatt sowie weitere Merkblätter zur Bayerischen Bauordnung finden Sie hier
Broschüre „Beratungsstelle Barrierefreiheit"
Informationen und Beratungstermine
Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Wohnungsbau in München. Wohngemeinschaft Demenz. Ideenwettbewerb 2006
Herausgeber: Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stadtsanierung und Wohnungsbau, Plan HA III und Bayerische Architektenkammer
64 Seiten, April 2007