Beratungsstelle Barrierefreiheit


Beratungstelefon:
+49 89 139880-80
Broschüre barrierefrei 03/2022 - 02/2023
Aktuelles
Beratertage in Hof und Tirschrenreuth
Neben den bayernweiten 18 Standorten bietet die Beratungsstelle Barrierefreiheit auch drei Beratertage im Jahr in Hof und sechs Beratertage in Tirschenreuth an.
Hier können Sie die Termine der nächsten Beratertage entnehmen:
Leitstelle Pflege Hofer Land, Berliner Platz 3, 95030 Hof
jeweils von 10 bis 12 Uhr
3. Februar 2023
12. Mai 2023
14. Juli 2023
6. Oktober 2023
1. Dezember 2023
Musterwohnung - Rosenweg 10, 95643 Tirschenreuth
jeweils von 9.30 bis 11.30 Uhr
20. Januar 2023
17. März 2023
5. Mai 2023
7. Juli 2023
15. September 2023
17. November 2023
Telefonische Anmeldung: 089 / 139880-80 oder per Email: info@remove-this.byak-barrierefreiheit.de
Bundesteilhabepreis 2022
WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß

Machen Sie mit!
Zum vierten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“. Bewerbungsschluss ist der 20. Dezember 2022.
Ab sofort können sich Interessierte für den diesjährigen Preis bewerben. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind.
„WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“
Der Anspruch von barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen ist, die Teilhabe gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen. Dies schließt zeitgemäße Kategorien wie Nachhaltigkeit, Umnutzbarkeit, Demografiefestigkeit, den Einsatz moderner technischer Lösungen wie z. B. Ambient Assisted Living (mit umgebenden technischen Hilfsmitteln unterstütztes Wohnen) oder Smart Home (intelligentes Zuhause), moderne Produktionsmethoden wie das serielle Bauen, Versorgungsqualität im Nahbereich sowie die Gewährleistung barrierefreier Mobilität ein.
Ziel ist es, inklusiven Wohnraum zu gewährleisten, der als Ausgangspunkt der gesellschaftlichen Teilhabe ein selbstbestimmtes Leben in Nachbarschaft, Quartier, Kommune oder Region ohne soziale Isolation ermöglicht.
Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteurinnen und Aktuere aus dem Bereich barrierefreies Wohnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bedarfsplanende und Projektentwickelnde, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potentieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträger und Mandatsträgerinnen auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -bauunternehmen sowie Kommunen und Regionen. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien für Flächen und Flächennutzung, Wohngebäude und Wohnkomplexe oder Quartiere. Hierbei kann es sich sowohl um Neubau als auch um Modernisierung oder Umbau im Bestand (einschließlich Denkmalschutz) handeln. Der barrierefreie Wohnraum sollte dabei in einen inklusiven Sozialraum eingebettet sein und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte auf jeden Fall das Zusammenspiel von Qualität und Quantität des barrierefreien Wohnraums stehen. Die Kernherausforderung beim barrierefreien Wohnen ist einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlauf und andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit von adäquaten Wohnungen.
Bundesprogramm "Lokale Allianzen für Menschen" mit Demenz
Vierte Förderrunde gestartet
Um die Verbreitung lokaler Hilfenetzwerke zu unterstützen, hat das Bundesseniorenministerium das Bundesprogramm "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" ins Leben gerufen. Zwischen 2012 und 2018 wurden in fünf Förderwellen 500 Lokale Allianzen gefördert. Die meisten von ihnen bestehen auch nach ihrer Förderung weiter. In den ersten drei Förderwellen des aktuellen Bundesprogramms, das bis 2026 läuft, haben 80 neue Lokale Allianzen ihre Arbeit aufgenommen.
Nun geht die Förderung in die vierte Runde.
Alle weiteren Informationen zur Förderausschreibung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Huml startet bayerischen Demenzpakt
Bayerns Gesundheitsministerin: Demenz wird auch nach Corona eine zentrale Herausforderung sein
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Die Unterzeichner des Bayerischen Demenzpaktes, darunter Gesundheitsministerin Melanie Huml (6. v. re) und Kammerpräsidentin Christine Degenhart (2. v. re); Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat am 21.09.2020 in München anlässlich des Welt-Alzheimertages den Bayerischen Demenzpakt gestartet. Zu der Auftaktveranstaltung in Schloss Nymphenburg in München (Link zu Mitschnitt/Podiumsdiskussion, u.a. mit Kammerpräsidentin Christine Degenhart) kamen auch Vertreterinnen und Vertreter der bayerischen Staatsregierung sowie von Kommunen, Kirchen, Zivilgesellschaft, Wohlfahrts- und Betroffenenverbänden. Ziel ist vor allem eine Verbesserung der Lebensqualität von Demenzkranken.
Huml betonte: „Das Thema Demenz gehört zu den großen Herausforderungen, die uns auch über die Corona-Pandemie hinaus begleiten werden. Aktuell sind rund 240.000 Menschen im Freistaat von Demenz betroffen. Experten schätzen, dass die Zahl bis 2030 sogar auf rund 300.000 steigen wird. Darauf müssen wir frühzeitig und trotz der zusätzlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie Antworten finden.“
Die Ministerin ergänzte: „Ziel des Paktes ist es, das Thema Demenz auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen, um die Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihrer Angehörigen in Bayern weiter zu verbessern. Dafür müssen wir tragfähige Strukturen schaffen. Deshalb bin ich froh, dass unser Demenzpakt trotz einer coronabedingten Verzögerung nun starten kann.“ Ursprünglich sollte der Pakt im März mit einer Arbeitssitzung gestartet werden.
Der Demenzpakt ist ein Teil der seit 2013 bestehenden bayerischen Demenzstrategie. Im Rahmen der Demenzstrategie wurde eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, wie beispielsweise der Demenzpreis, die Demenzwoche und der Demenzfonds.
Der Demenzpakt geht aus der bisherigen sogenannten interministeriellen Arbeitsgruppe hervor und beteiligt Vertreter aus Politik, Gesundheitsbranche und Gesellschaft an der Umsetzung der Strategie. Unter anderem sitzen alle bayerischen Staatsministerien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Kammern, private Träger, Betroffenenvertreter und Kommunen mit am Tisch.
Huml ergänzte: „Wir haben in Bayern schon viel für Menschen mit Demenz getan. Es gibt rund 1.290 Angebote zur Unterstützung im Alltag, von denen mehr als 740 mit etwa 1,7 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden. Dazu zählen Betreuungsgruppen und ehrenamtliche Helferkreise.“ Zudem verwies die Ministerin auf die mehr als 100 Fachstellen, die pflegenden Angehörigen Beratung und psychosoziale Unterstützung anbieten.
Huml erläuterte: „Demenz kann jede und jeden von uns treffen. Aber es bringt nichts, bei einem Verdacht auf eine Erkrankung den Kopf in den Sand zu stecken. Im Gegenteil: Die Diagnose ermöglicht eine realistische Lebensplanung und sichert bei vorliegendem Pflegegrad den Leistungsanspruch etwa von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten.“
Die Ministerin bekräftigte: „Das Recht auf soziale Teilhabe gilt für alle. Viele Menschen können trotz der Veränderungen, die eine Demenz mit sich bringt, am öffentlichen und kulturellen Leben teilnehmen, ihren Alltag mitbestimmen und sich einbringen. Die Diagnose Demenz darf nicht dazu führen, dass Menschen von der Gesellschaft ausgeschlossen werden.“
Bundesweit leiden etwa 1,6 Millionen Menschen an Demenz; jährlich kommen etwa 300.000 Fälle hinzu. Weltweit sind etwa 47 Millionen Menschen von Demenzerkrankungen betroffen. Bis 2030 dürfte die Zahl nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation auf voraussichtlich 75 Millionen steigen, bis 2050 auf mehr als 152 Millionen. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter: Während dem Gesundheitsreport Bayern zufolge von den 65- bis 69-Järhigen rund 1,6 Prozent eine Demenzdiagnose erhalten, liegt die Rate in der Altersgruppe 90 und mehr bei mehr als 40 Prozent.
30 Jahre Beratungsstelle Barrierefreiheit Nürnberg

Das Beratungsteam, Foto Tanja Elm

Foto: Tanja Elm

Podiumsdiskssion, Foto Tanja Elm
Jubiläumsfeier mit Verleihung des Signets „Bayern barrierefrei“ in den Räumen der Bayerischen Architektenkammer Auf AEG
Mit vielen prominenten Gästen, darunter Staatssekretärin Carolina Trautner, der Behindertenbeauftragte Holger Kiesel sowie der Nürnberger Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich, freuten sich am 16. September 2019 Kammerpräsidentin Christine Degenhart, Vizepräsidentin Marion Resch-Heckel und Thomas Lenzen, Geschäftsführer Architektur und Technik der Bayerischen Architektenkammer, über dieses großartige Jubiläum!
Die Beratungsstelle unterstützt die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen seit nunmehr 30 Jahren auch in Nürnberg!
Die Aktivitäten der Beratungsstelle werden in erheblichem Umfang durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. So können kostenfreie Beratungen angeboten werden, und zwar für alle, die Unterstützung bei Fragestellungen rund um die Barrierefreiheit benötigen. Die freiberuflichen Experten geben grundlegend, neutral und unabhängig Auskunft, halten Vorträge und bieten Schulungen. Nicht zuletzt arbeitet die Beratungsstelle eng mit Selbsthilfeverbänden, kommunalen Behindertenbeauftragten, Wohnberatungsstellen und weiteren Partnern zusammen. Und für diese Arbeit wurde die Beratungsstelle Barrierefreiheit nun auch ausgezeichnet!
Nach Grußworten von Kammerpräsidentin Degenhart, Staatssekretärin Trautner und Baureferent Daniel F. Ulrich überreichte Staatssekretärin Carolina Trautner, die auch Vorsitzende des Staatssekretärsausschusses „Bayern barrierefrei“ ist, Christine Degenhart das Signet „Bayern barrierefrei“, das für konkrete, beachtliche Beiträge zur Barrierefreiheit in Bayern vergeben wird.
Anschließend rundeten Projektvorstellungen und eine Podiumsdiskussion das interessante Programm in den Räumen der Bayerischen Architektenkammer Auf AEG ab, bevor es mit einem Get Together bis in die Abendstunden hinein entspannt ausklang.
Unser kostenloses Beratungsangebot
An wen richtet sich das Angebot?
Die kostenfreien Beratungen zur Barrierefreiheit kann jeder in Anspruch nehmen. Ratsuchende können z.B. sein:
- Menschen mit Behinderung und ältere Menschen sowie deren Angehörige
- Jüngere Menschen, die barrierefrei bauen und gestalten wollen: weil sie den Komfort schätzen und/oder rechtzeitig ans Älterwerden denken
- Private Bauherren, Genossenschaften, Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer
- Architekt|innen, Innenarchitekt|innen, Landschaftsarchitekt|innen und Stadtplaner|innen
- Sonderfachleute, Ingenieurwesen, Handwerk, IT- und Kommunikationsberufe
- Kommunen, Kirchengemeinden, (Pflege-)Einrichtungen, Wohnungswirtschaft, Öffentliche Auftraggeber, Verwaltungen
Ablauf einer Erstberatung
Um Sie ganz konkret und individuell beraten zu können, sollten wir vorbereitet sein: Vereinbaren Sie rechtzeitig über die Geschäftsstelle telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular (www.byak-barrierefreiheit.de) einen persönlichen Beratungstermin an einem unserer Standorte.
Dort sind die freiberuflichen Beraterinnen und Berater am vereinbarten Termin im Gespräch für Sie da und können konkrete Hilfestellung und Orientierung zum weiteren Vorgehen bieten.
Soweit bauliche Fragen besprochen werden sollten, helfen vorbereitende Unterlagen, Pläne und Fotos, um Ihre Fragestellung bestmöglich einschätzen zu können.
Bringen Sie diese Unterlagen am besten einfach zum Gespräch mit oder senden uns diese zur Weiterleitung an die jeweilige Beraterin oder den jeweiligen Berater zuvor als PDF zu. Selbstverständlich werden alle Informationen und Daten vertraulich behandelt.
Die Expertinnen und Experten der Beratungsstelle Barrierefreiheit bieten Ihnen dann kostenlos:
- allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit
- individuelle Erstberatung zu konkreten Projekten
Orientierung im Anbietermarkt Wie finde ich z.B. geeignete Architekt|innen, Innenarchitekt|innen, Landschaftsarchitekt|innen und Stadtplaner|innen sowie Ingenieur|innen, Handwerker|innen oder Web-Entwickler|innen? Worauf muss ich bei der Auswahl achten? - Bei größeren Projekten können im Einzelfall auch einmal Ortstermine vereinbart werden – z.B. im Rathaus oder in der Schule, die barrierefrei gestaltet werden soll.
Zusammenarbeit mit regionalen Netzwerken
Sind vertiefende Leistungen oder eine weiterführende Betreuung nötig, kennen die freiberuflichen Expertinnen und Experten kompetente Netzwerkpartner und helfen bei der Suche nach der richtigen Ansprechpartnerin/dem richtigen Ansprechpartner.
Dies können z.B. Wohnberatungsstellen, Verbände oder Selbsthilfegruppen sein, die Wissen und Erfahrung zum jeweiligen Thema gesammelt haben und bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen unterstützen.
Neutralität und Ganzheitlichkeit
Eine entscheidende Qualität, die uns auszeichnet, ist der Blick aufs Ganze. Nicht einzelne Interessen und Details, sondern ein umfassendes Verständnis für alle Belange der Barrierefreiheit ist Grundlage unserer Beratungen.
Unsere freiberuflich tätigen Beraterinnen und Berater handeln strikt neutral und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit bietet kostenlose Erstberatung zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen.
Themen im Einzelnen u.a.
Barrierefreies Bauen und Wohnen
Barrierefreie Information und Kommunikation im digitalen Raum; Leichte Sprache
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
Barrierefreiheit in Pflege- oder Bildungseinrichtungen
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im öffentlichen Nahverkehr
Barrierefreier Tourismus
Barrierefreiheit im Landschafts- und Freizeitraum
„Barrierefreie Gemeinde“ (Initialberatung für Kommunen)
Zusätzliche Angebote
Beratung zu Möglichkeiten derfinanziellen Förderung
Beratung zu sozialen Fragen (z.B. Pflegeunterstützung, Mobilität, Antragstellung zur Finanzierung
Fachvorträge, Schulungen
Kooperation mit weiteren (nicht kommerziellen) Beratungsanbietern (z.B. kommunale Behindertenbeauftragte und Wohnberatungsstellen)
Mitwirken bei der Erstellung von DIN-Normen, Herausgabe von Planungshilfen
Leistungen - Angebot
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit bietet kostenlose Erstberatung zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen.
Themen im Einzelnen u.a.
- Barrierefreies Bauen und Wohnen Barrierefreie Information und Kommunikation im digitalen Raum; leichte Sprache
- Barrierefreiheit am Arbeitsplatz Barrierefreiheit in Pflege- oder Bildungseinrichtungen
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im öffentlichen Nahverkehr
- Barrierefreier Tourismus
- Barrierefreiheit im Landschafts- und Freizeitraum
- "Barrierefreie Gemeinde" (Initialberatung für Kommunen)
Zusätzliche Angebote
- Beratung zu Möglichkeiten der finanziellen Förderung
- Beratung zu sozialen Fragen (z.B. Pflegeunterstützung, Mobilität, Antragstellung zur Finanzierung)
- Fachvorträge, Schulungen
- Kooperation mit weiteren (nicht kommerziellen) Beratungsanbietern (z.B. kommunale Behindertenbeauftragte und Wohnberatungsstellen)
- Mitwirken bei der Erstellung von DIN-Normen, Herausgabe von Planungshilfen
- ... und vieles mehr
Beratungsangebot

Beratungsstandorte, Termine, Kontakt
Möchten Sie einen kostenfreien Beratungstermin an einem unserer Beratungsstandorte wahrnehmen? Dann wenden Sie sich einfach telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular an uns.
Beratungstelefon:
+49 089-139880-80
info@remove-this.byak-barrierefreiheit.de
Beratungstermine
Ansbach
Landratsamt Ansbach , Crailsheimstraße 1 , 91522 AnsbachDaniela Rupsch
Dipl.-Ing. (FH)| M. Eng.
Direkt vor dem Landratsamt befindet sich eine Haltestelle für Busse des Stadtlinienverkehrs
Termine mittwochs an folgenden Tagen 14 - 16 Uhr
Augsburg
In der Regierung von Schwaben , Obstmarkt 12 , 86152 AugsburgStefanie Schleich
Dipl.-Ing.
Claudia Gerstner
Dipl.-Ing.
Linien 1, 2 Rathausplatz, Linie 35 Pilgerhausstraße oder Linien 22, 23 Karlstraße.
Termine dienstags an folgenden Tagen jeweils 14–16 Uhr: 10. Januar 2023, 7. Februar 2023
Bad Neustadt a.d. Saale
Landratsamt Rhön-Grabfeld , Spörleinstraße 11 , 97616 Bad NeustadtArmin Kraus
Dipl.-Ing. (FH)
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 14–16 Uhr
Bad Tölz
Landratsamt Bad Tölz , Prof.-Max-Lange-Platz 1 , 83646 Bad TölzSusanne Moog
Dipl.-Ing. (FH)
Termine freitags an folgenden Tagen jeweils 10–12 Uhr
Bayreuth
Regierung von Oberfranken , Ludwigstraße 20 , 95444 BayreuthMartin Göhring
Dipl.-Ing. (FH)
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:Stadtbuslinie 314, Haltestellen Stadtkirche oder Sternplatz
Termine jeden ersten Mittwoch im Monat von 16.30-18.30 Uhr
Deggendorf
Landratsamt Deggendorf , Herrenstraße 18 , 94469 DeggendorfSusanne Moog
Dipl.-Ing. (FH)
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 15.00–17.00 Uhr
Ingolstadt
Technisches Rathaus , Spitalstraße 3 (hofseitiger Eingang) , 85049 IngolstadtClaudia Gerstner
Dipl.-Ing.
Uwe Gutjahr
Dipl.-Ing. (FH)
Termine freitags an folgenden Tagen jeweils 11–13 Uhr
Kempten
Stadtverwaltung Kempten , Kronenstraße 8 , 87435 KemptenStefanie Schleich
Dipl.-Ing.
Termine mittwochs an folgenden Tagen jeweils 11.00–13.00 Uhr
Landshut
Regierung Von Niederbayern , Regierungsplatz 540 , 84028 LandshutSusanne Moog
Dipl.-Ing. (FH)
Buslinien 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 14, Haltestellen Regierungsplatz und Maximilianstraße
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 12.00–14.00 Uhr
Lichtenfels
Landratsamt Lichtenfels , Kronacher Straße 28/30 , 96215 LichtenfelsMartin Göhring
Dipl.-Ing. (FH)
Termine mittwochs an folgenden Tagen jeweils 15–17 Uhr
Lindau
Landratsamt Lindau (Bodensee) , Bregenzer Straße 35 , 88131 Lindau (Bodensee)Stefanie Schleich
Dipl.-Ing.
Aufgrund der Coronapandemie bieten wir 2022 in Lindau Beratungstermine ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder als Web-Konferenz an.
München
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales , Winzererstraße 9 , 80797 MünchenDennis Bruder
B.A.
Uwe Gutjahr
Dipl.-Ing. (FH)
Maria T. Lehn
Dipl.-Soz.-Päd. (FH)
Larissa Lins
Dipl.-Ing. (FH)
Sandra Kittmann
Dipl.-Ing. (FH)
Kathrin Hess
Dipl.-Ing. Univ.
Jutta Giessel
Dipl.-Ing (FH)
U-Bahnlinie 2 Bahnhof Josephsplatz oder Theresienstraße Buslinie 153 und 154 Haltestelle Infanteriestraße Süd Mit den Straßenbahnlinien 20 und 21 Haltestelle Lothstraße
Termine jeden Dienstag jeweils 14:00 –17:00 Uhr
Nürnberg
Bayerische Architektenkammer Auf AEG , Muggenhofer Straße 135 , 90429 NürnbergUrsula Engl
Dipl.-Ing. (FH)
Claudia Gerstner
Dipl.-Ing.
Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Eberhardshof
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 15-17 Uhr
Regensburg
Landratsamt Regensburg , Altmühlstraße 3 , 93059 RegensburgMarkus Donhauser
Dipl.-Ing. (FH)
RVV Linie 1 Haltestellen Nordgaustraße oder Isarstraße, jeweils max. 5 Min. Fußweg
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 14.30–16.30 Uhr
Rosenheim
Volkshochschule Rosenheim , Stollstraße 1 , 83022 RosenheimSusanne Moog
Dipl.-Ing. (FH)
Termine dienstags an folgenden Tagen jeweils 14–16 Uhr
Weiden
Rathaus der Stadt Weiden , Dr.-Pfleger-Straße 15 , 92637 WeidenRoland Steger
Dipl.-Ing. (FH)
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 15.30–17.30 Uhr
Wunsiedel
Landratsamt Wunsiedel , Jean-Paul-Straße 9 , 95632 WunsiedelRoland Steger
Dipl.-Ing. (FH)
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 15.30–17.30 Uhr
Würzburg
Soziales Ämtergebäude , Karmelitenstraße 43 , 97070 WürzburgArmin Kraus
Dipl.-Ing. (FH)
Straßenbahn Linien 2 und 4, Haltestelle Juliuspromenade
Termine donnerstags an folgenden Tagen jeweils 14–16 Uhr
Ihre freiberuflich tätigen Berater

B.A. Dennis Bruder
Digitale Barrierefreiheit, Leichte Sprache, München

Dipl.-Ing. (FH) Markus Donhauser
Architekt, Regensburg

Dipl.-Ing. (FH) Ursula Engl
Innenarchitektin, Nürnberg

Dipl.-Ing. Claudia Gerstner
Innenarchitektin, Monheim

Dipl.-Ing (FH) Jutta Giessel
Landschaftsarchitektin, München

Dipl.-Ing. (FH) Uwe Gutjahr
Architekt, München

Dipl.-Ing. (FH) Martin Göhring
Architekt, Coburg

Dipl.-Ing. Univ. Kathrin Hess
Architektin, Kaufering

Dipl.-Ing. (FH) Sandra Kittmann
Oberhaching

Dipl.-Ing. (FH) Armin Kraus
Architekt, Gemünden

Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Maria T. Lehn
Sozialpädagogin, München

Dipl.-Ing. (FH) Larissa Lins
Architektin, Herrsching

Dipl.-Ing. (FH) Susanne Moog
Innenarchitektin, Egling

Dipl.-Ing. (FH)| M. Eng. Daniela Rupsch
Architektin und Stadtplanerin, Uffenheim

Dipl.-Ing. Stefanie Schleich
Architektin, Lindau

Dipl.-Ing. (FH) Roland Steger
Architekt und Stadtplaner, Pleystein
Koordination und Organisation

Charlotte Röttger, M.A.
Referentin Beratungsstelle Barrierefreiheit
Tel.: +49 89 139880-51
Fax: +49 89 139880-55
E-Mail: roettger@byak.de


Dipl.-Ing. (FH)
Friederike Dierlamm
Architektin
Tel.: +49 89 139880-33
Fax: +49 89 139880-55
E-Mail: dierlamm@byak.de
Geschäftsführung & Vorstandskooperator

Dipl.-Ing.
Thomas M. Lenzen
Architekt und Stadtplaner, Geschäftsführer Architektur und Technik

Dr.-Ing. AA Dipl.
Jörg Heiler
Architekt und Stadtplaner, Kempten
Gut zu wissen!
Gesetze und Verordnungen
Folgende Rechtsvorschriften sind für das barrierefreie Planen und Bauen relevant. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Bayerische Bauordnung (BayBO)
• Art. 48, Barrierefreies Bauen
• Art. 32, Treppen, Abs. 6 Satz 2
Versammlungsstättenverordnung (VstättV)
§ 12, Toilettenräume
§ 13, Stellplätze für Menschen mit Behinderung
Verkaufstättenverordnung (VkV)
§ 28, Stellplätze für Menschen mit Behinderung
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Abs. 2
Normen zur Barrierefreiheit
Seit 1. Juli 2013 gelten neue bauordnungsrechtliche Anforderungen für das barrierefreie Bauen: Um die Vorschriften des Art. 48 Abs. 1 und 2 der BayBO 2013 für barrierefreie Wohnungen und öffentlich zugängliche Gebäude zu erfüllen, müssen die Planungsnormen Teile 1 und 2 der DIN 18040, die zum 1. Juli 2013 als Technische Baubestimmungen eingeführt wurden, beachtet werden. Die in der Norm definierten Anforderungen ersetzen somit den Abs.4 der BayBO 2008.
Die DIN 18040 Teil 1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" ist seit Oktober 2010 veröffentlicht, die DIN 18040 Teil 2 "Wohnungen - Planungsgrundlagen" wurde im September 2011 herausgegeben. Damit wurden die DIN 18024 Teil 2 und DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 abgelöst.
Im Dezember 2014 wurde die DIN 18024 Teil 1 "Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze" durch die DIN 18040 Teil 3 "Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum" ersetzt.
Die Normenteile DIN 18040-1 und -2 finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr bzw. hier. Alle Normen können kostenpflichtig über www.beuth.de bezogen werden. Sie finden diese auch im „Normenportal Architektur“ (www.normenportal-architektur.de).
DIN 18040 Teil 1, Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040 Teil 2, Wohnungen
DIN 18040 Teil 3, Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN EN 81-70, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge -Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
DIN 32975, Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Bereich
DIN 32984, Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum
DIN-Fachbericht 124, Gestaltung barrierefreier Produkte
Leitfäden zur DIN 18040
Barrierefreies Bauen 01: Öffentlich zugängliche Gebäude (PDF 3,4 MB)
Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040,
Teil 1.
Juli 2013. 124 Seiten mit zahlreichen Zeichnungen und Übersichten.
Barrierefreies Bauen 02: Barrierefreie Wohnungen (PDF 3,4 MB)
Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040,
Teil 2.
Juli 2013. 124 Seiten mit zahlreichen Zeichnungen und Übersichten.
Barrierefreies Bauen 03: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040,
Teil 3.
April 2018, 218 Seiten, zahlreiche Grafiken, Broschur, Format 21,00 x 29,5 cm.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des Urheberrechts des Deutschen Instituts für Normung eine kostenfreie, barrierefreie PDF-Version des Leitfadens 03 nur auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden kann. Bitte wenden Sie sich hierzu an: info@remove-this.byak-barrierefreiheit.de
Alle Leitfäden sind herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und der Bayerischen Architektenkammer und können unter www.bestellen.bayern.de nach Eingabe des Stichwortes "barrierefrei" kostenfrei als Broschüre bestellt werden.
Leitfaden für barrierefreie Übergänge im Wohnungsbau (Bestand)
Leitfaden "Barrierefreie Übergänge im Wohnungsbau (Bestand)" (PDF)
Hrsg. Bayerische Architektenkammer,
München 2019, 40 Seiten, zahlreiche Grafiken, Broschüre
Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Auf der Seite des Bayerischen Staatministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind die Original-DIN-Texte zu DIN 18040-1 und -2 verfügbar.
Die Datei "Planungsgrundlagen barrierefreies Bauen" können Sie unter diesem Link PDF-Datei abrufen.
Weitere Publikationen, Merkblätter, Förderung
Merkblatt "Barrierefreies Bauen nach BayBO"
Die Arbeitsgruppe Baurecht hat in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde ein neues Merkblatt zur Bayerischen Bauordnung erstellt. Inhaltlicher Schwerpunkt des Merkblatts 8 sind die Regelungen zum Barrierefreien Bauen gemäß Art. 32, Art. 37 sowie Art. 48 BayBO 2008/2009.
Das Merkblatt sowie weitere Merkblätter zur Bayerischen Bauordnung finden Sie hier
Broschüre „Beratungsstelle Barrierefreiheit"
Informationen und Beratungstermine
Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Wohnungsbau in München. Wohngemeinschaft Demenz. Ideenwettbewerb 2006
Herausgeber: Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stadtsanierung und Wohnungsbau, Plan HA III und Bayerische Architektenkammer
64 Seiten, April 2007