Zusätzliche Reduzierung der Teilnahmegebühr / Fördermöglichkeiten

1. Zusätzliche Reduzierung der Teilnahmegebühr für beitragsreduzierte bzw. beitragsbefreite Kammermitglieder (gem. Beitragsordnung Ziff. 2.2 & 2.4)

 

Anspruch auf eine zusätzliche Reduzierung der Teilnahmegebühr haben Kammermitglieder, die

  • einen reduzierten Beitrag entrichten (gem. Beitragsordnung Ziffer 2.2 (Beitragsgruppe III) - Kammermitglieder, deren Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 23.000 Euro nicht übersteigt oder - Kammermitglieder, die ausschließlich Altersbezüge erhalten zahlen auf Antrag ein Drittel des vollen Mitgliedsbeitrags nach Ziff. 1.1)
  • beitragsbefreit sind (gem. Beitragsordnung Ziffer 2.4 Kammermitglieder mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung wenigstens 50 % werden auf Antrag von der Beitragspflicht befreit.) 

Kammermitglieder können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziff. 13.3 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung und Ziff. 2.2 und 2.4. der Beitragsordnung der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) Antrag auf Reduzierung der Teilnahmegebühr stellen. Die Reduzierung beträgt 75% der ermäßigten Teilnahmegebühr. Diese kann, soweit das Kontingent der hierfür zur Verfügung stehenden Plätze (15 %) nicht ausgeschöpft ist, i. d. R. nur nach Übermittlung dieses Antrags bis 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn gewährt werden. Im Ausnahmefall, bei Anmeldung und Antragstellung von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn müssen die Unterlagen vollständig spätestens am Tag der Veranstaltung vorliegen. Liegen am Tag der Veranstaltung die Unterlagen nur unvollständig vor, bzw. kann dem Antrag inhaltlich nicht stattgegeben werden, so ist die vollständige Teilnahmegebühr zu entrichten.

Veranstaltungen können maximal auf bis zu € 65,00 ermäßigt werden. Von einer Reduzierung ausgenommen sind in den Teilnahmegebühren enthaltene Zusatzleistungen (wie z. B. Kosten für Verpflegung, Material und Unterbringung) sowie Exkursionen und Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl bis 20 Personen.

Das nähere Verfahren wird in den Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer (Teilnahmebedingungen) geregelt.

2. Fördermöglichkeiten

Informationen über diverse Angebote des Bundes und der Länder hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Seite Rund um Weiterbildung zusammengetragen.

Bitte beachten Sie:

Eine Kombination verschiedener Ermäßigungen bzw. Förderungen ist nicht möglich.

Wir sind bei der Bundesagentur für Arbeit nicht als Maßnahmenträger akkreditiert. Eine Förderung durch die Bundesagentur oder das Jobcenter muss als Einzelfallentscheidung mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter:in vereinbart werden.

Die Ausgabe von Prämiengutscheinen endete nach 13 Programmjahren zum 31.12.2021.