Foto: Tanja Elm

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Kammermitgliedschaft

Sie sind Absolventin oder Absolvent oder bereits Juniormitglied in der Bayerischen Architektenkammer?
Wenn die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind, dann ist nun der richtige Zeitpunkt, den Antrag auf Kammermitgliedschaft bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen. Die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste ist notwendig, um künftig die geschützte Berufsbezeichnung als „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ führen zu dürfen.

Mit der Eintragung in die Architektenliste werden Sie Teil der interdisziplinären Kollegenschaft und können sich berufspolitisch aktiv engagieren sowie zahlreiche weitere Vorteile in Anspruch nehmen.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bereitschaft, sich in der Kammer zu engagieren. "KlimaKulturKompetenz" könnte eines der Themen sein.


Ihre Ansprechpartnerinnen

im Eintragungsausschuss

Atina Mowla

Tel.: +49 89 139880-52

Atina Mowla

Montag - Freitag
ganztags

Bürozeiten: Hier klicken

Ayse Nur Tangüner

Tel.: +49 89 139880-53

Ayse Nur Tangüner

Montag - Freitag
ganztags

Bürozeiten: Hier klicken