Der Eintragungsausschuss


Liebe Absolventinnen und Absolventen, liebe Mitglieder,

wir freuen uns, dass Sie die Internetseiten des Eintragungsausschusses bei der Bayerischen Architektenkammer besuchen!

Einen wichtigen Meilenstein haben Sie bereits geschafft: Ihren Hochschulabschluss. Um künftig als „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ arbeiten zu können, müssen Sie Mitglied der Bayerischen Architektenkammer werden und dazu nicht nur einen passenden Abschluss, sondern auch eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen.Bis Sie diese Berufspraxis erbracht haben, können Sie sich jedoch schon in das Verzeichnis der Juniormitglieder eintragen lassen. Architekturabsolventen/innen, die nicht unter der Aufsicht eines Architekten arbeiten, sind zudem verpflichtet, die Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit beim Eintragungsausschuss anzuzeigen. Denn die Berufsbezeichnungen – im Übrigen auch Wortverbindungen oder ähnliche Bezeichnungen – sind geschützt. Das regelt das Bayerische Baukammerngesetz.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer hat auf seinen Internet-Seiten für Ihre Eintragung in die Architektenliste wichtige Informationen zusammengestellt, u.a. zu den Eintragungsvoraussetzungen, zur Architektenversorgung, zum Bauvorlagerecht und zur Fort- und Weiterbildung. Neben Ihrer Mitgliedschaft sind ggf. auch weitere Verzeichnisse wie die Liste der bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, Brandschutz) oder das Gesellschaftsverzeichnis interessant. Auch dafür ist der Eintragungsausschuss zuständig.

Für individuelle Beratungen wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle des Eintragungsausschusses.

Jürgen Buntrock
Rechtsanwalt
Vorsitzender des Eintragungsausschusses bei der Bayerischen Architektenkammer

Aufgaben


Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Anträge zur Eintragung in die Architektenliste (Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur) sowie in die Stadtplanerliste (Fachrichtung Stadtplanung).Weiterhin entscheidet der Eintragungsausschuss über die Aufnahme der Juniormitglieder. Zudem trifft der Eintragungsausschuss Entscheidungen über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis und die Liste der Nachweisberechtigten für Tragwerksplanung. Der Eintragungsausschuss ist auch zuständig für die Aufnahme in die Liste der auswärtigen Dienstleister, die Liste der Sachverständigen nach § 3 AVEn und für die Anerkennung der Prüfsachverständigen für Brandschutz. Bescheinigungen über die Qualifikationsvoraussetzungen im Hinblick auf eine Eintragung in die Architektenliste nach Anhang 5.7.1 der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EC) werden ebenfalls durch den Eintragungsausschuss erteilt.

Der Eintragungsausschuss ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Er entscheidet nach seiner freien, aus dem Gang des gesamten Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Die Sitzungen des Eintragungsausschusses sind nicht öffentlich. Das Nähere regelt die Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung – BauKaVV).

Die Bayerische Architektenkammer unterhält für den Eintragungsausschuss eine Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte nach den Weisungen der Vorsitzenden, prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und bereitet die Sitzungen vor.

Die Organisation der Geschäftsstelle erfolgt im Hauptamt. Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer beruft die Vorsitzenden sowie die Beisitzer oder Beisitzerinnen des Eintragungsausschusses. Diese sind im Ehrenamt tätig.

Als Vorsitzender des Eintragungsausschusses ist Rechtsanwalt Jürgen Buntrock berufen worden. Seine Stellvertreter sind Dr. Wilhelm Warth und Rechtsanwalt Hansjörg Staehle, der die Eintragungsverfahren für das Gesellschaftsverzeichnis betreut. Weiterhin sind zur Zeit ca. 60 Beisitzerinnen und Beisitzer berufen, die die vier Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur und Stadtplanung vertreten. Die Beisitzenden beraten und unterstützen die Vorsitzenden bei fachrichtungsbezogenen Fragen und Problemstellungen in ihrer jeweiligen Fachrichtung.

In der Regel finden jährlich insgesamt 12 bis 14 Sitzungen des Eintragungsausschusses statt. In jeder Sitzung werden zwischen 60 und 100 Anträge verbeschieden. An den Sitzungen nehmen jeweils ein Vorsitzender sowie vier Beisitzerinnen bzw. Beisitzer teil. Diese bilden das entscheidende Gremium der Sitzung. Außerdem ist eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle als Protokollführerin anwesend. Jeder Antrag wird gesondert diskutiert und beschlossen.

Die Entscheidungen und Unterlagen werden den Antragstellerinnen und -stellern in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sitzungstermin postalisch zugestellt.

Die Vorsitzenden

des Eintragungsausschusses

Jürgen Buntrock

Vorsitzender, Rechtsanwalt

Dr. Wilhelm Warth

stellv. Vorsitzender

Hansjörg Staehle

stellv. Vorsitzender, Rechtsanwalt