Buchführung im Architekturbüro und steuerrechtliche Grundlagen

Seminar

Nummer:

17258

Datum:

Montag/Dienstag, 23./24.01.2017, 1. Tag 09.30 -16.00 Uhr
2. Tag 09.00 -16.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
330,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
250,00€

Ansprechpartner/in:

Frau Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Architekturbüros sowie an die mit Personal- und Steuerwesen beauftragten Mitarbeiter. Ferner soll es den Neulingen im freien Beruf einen praxisnahen Überblick vermitteln.

Inhalt

Viele Architekturbüros lassen die Buchführung außer Haus erledigen. Da die Buchführung im Architekturbüro aber durchaus nicht kompliziert sein muss und außerdem durch EDV erleichtert wird, gibt es hier ein erhebliches Einsparpotenzial. Ein wesentlicher Vorteil ist dabei, dass man die aktuellen Zahlen immer selbst im Griff hat. Deren Interpretation ist die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Der wirtschaftliche Erfolg des Architekturbüros hängt auch davon ab, ob und inwieweit steuerrechtliche Vorschriften kostenminimierend genutzt werden. In Ergänzung zur individuellen fachlichen Vorsorge eines Steuerberaters bietet das Seminar grundsätzliche, vorausschauende Informationen.

Themen

Buchführung allgemein: Buchführungspflicht, Arten der Buchführung, Eigen- oder Fremdbuchhaltung, Bestandteile und Auswertung | Aufbau: Arbeitsorganisation, Verbuchung, Auswertung | Technischer Ablauf: Kontenrahmen, Kontenplan, Konten, Verbuchung von Geschäftsvorfällen, Journal | Besonderheiten bei Einrichtung einer EDV-Buchhaltung: Stammdaten, EDV-Buchhaltung, gängige Programme | Steuerliche Fragen der Güterstände, Rechtsformen | Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Bilanzierung | Buchhaltungsorganisation | Umsatzsteuer | Ertragssteuerliche Sonderprobleme | Ermittlung der Einkommensteuer | Scheinselbstständigkeit aus steuerlicher Sicht | Steuerdeklarationen und Verfahrensfragen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt.