Planung von Spielplätzen in öffentlichen Außenanlagen, Kindertageseinrichtungen und Schulen

Seminar

Nummer:

16238

Datum:

Samstag, 02.07.2016
09.30 - 17.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
255,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
175,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. (FH) M. P. A. Peter Schraml, München

Ansprechpartner/in:

Frau Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die mit der Planung und dem Bau von Spielplätzen im öffentlichen Raum beauftragt sind.

Zielsetzung

Ziel des Seminars ist es, durch Kenntnis des Regelwerks Planungssicherheit zu schaffen. Dadurch lernen die Teilnehmer, die erforderlichen Sicherheitsvorschriften kennen und anzuwenden.

Inhalt

Das Wissen, wie Kinder spielen und Spielplatzgeräte benutzen, ist Voraussetzung für die sichere Gestaltung, Planung und Beurteilung von Spielplätzen. Diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzt Kenntnis der zu berücksichtigenden Regelwerke für unterschiedliche Bereiche wie Krippen, Kindergärten, Schulen oder Freiräume von Wohnanlagen voraus.

Im Seminar wird ein Überblick gegeben, welche Gefahren auf Spielplätzen auftreten können. Das für die Planung zu berücksichtigende Regelwerk beinhaltet neben DIN/EN-Normen auch das Regelwerk der Unfallversicherungsträger als Aufsichtsbehörden für Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ein Spielplatzbesuch dient der Veranschaulichung etwaiger Probleme und zeigt unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten auf.

Themen

Gefahren auf Spielplätzen | Wie spielen Kinder? | Haftung der einzelnen Beteiligten, Hersteller, Planer, Betreiber | Geltende Vorschriften und Regelwerk, differenziert nach öffentlichen Bereichen, Schulen, Kindergärten und Krippen | Wesentliche Inhalte und Aussagen der DIN 18034 und der DIN EN 1176-1/7 | Ortsbegehung Spielplatz

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Für die Begehung eines Spielplatzes in der Nähe ist festes Schuhwerk und entsprechende Kleidung erforderlich.