Bayerische Architektenversorgung
Die Bayerische Architektenversorgung ist die gesetzliche berufsständische Versorgung für die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer. Im Gegensatz zur staatlichen Rentenversorgung sind die Rentenzahlungen der Architektenversorgung beitragsbezogen; es gilt das so genannte Anwartschaftsdeckungsprinzip. Die Bayerische Architektenversorgung steht auch Absolventinnen und Absolventen offen. Bei einer Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung entfällt die Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung. Es wird dringend geraten, sich frühzeitig über die Vorzüge und Möglichkeiten der Architektenversorgung zu informieren.
Die Bayerische Architektenversorgung regelt ihre Angelegenheit in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht.
Organe des Versorgungswerks sind der Landesausschuss und die Bayerische Versorgungskammer. Der Landesausschuss ist als Selbstverwaltungsorgan ausschließlich mit Mitgliedern des Versorgungswerks besetzt. Er wird in seiner Tätigkeit durch den Verwaltungsaussschuss unterstützt.
