Novellierung der HOAI

Zeigen Sie Flagge - gerade jetzt!

 

Der Europäische Gerichtshof entschied im Juli 2019, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI gegen EU-Recht verstößt. Damit fällt nicht die HOAI als Ganzes, dennoch ändern sich grundlegende Voraussetzungen in der Kommunikation von Architekturbüros mit Bauherren. Neben Gestaltung und Konzept tritt nun der Preis stärker in den Vordergrund. Ergab sich das Architektenhonorar bisher aus den Rahmenbedingungen quasi von selbst, wird es nun zum Bestandteil von Verhandlung und Überzeugungsarbeit. 

Neben dem Honorar die eigenen Alleinstellungsmerkmale gegenüber Bauherren und potenziellen Auftraggebern herauszustellen, war für Architektinnen und Architekten selbstverständlich schon immer wichtig. Das Urteil des EuGH lässt diese Daueraufgabe nun aber noch dringlicher und ratsamer erscheinen, müssen Architekten aller Fachrichtungen und Stadtplaner doch künftig verstärkt begründen, warum sie bestimmte Honorarsätze aufrufen und warum sie als Kammermitglieder zur Bearbeitung hochwertiger Planungsaufträge besonders qualifiziert sind.

Informationen und Materialien für Ihre Öffentlichkeitsarbeit

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat deshalb Argumentationshinweise für Kammermitglieder formuliert. Und damit wir als Berufsstand schnell und einfach kommunizieren können, dass man bei einer sorgfältigen Planung und Bauüberwachung nicht sparen sollte, hat die BAK einen bunten Strauß an HOAI-Buttons für Ihre Öffentlichkeitsarbeit gestaltet. Diese kleinen grafischen „Störer“ können Sie als Paket herunterladen und die Form auswählen, die z.B. am besten unter Ihre E-Mail-Signatur passt.

Alle Dateien und Infos finden Sie hier.