zurück zur Übersicht aller Formulare

Anzeige der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit

für Absolventen der Fachrichtung Architektur (Hochbau)

In der Fachrichtung Architektur ist seit dem 1. August 2019 erforderlich, dass die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/in erfolgt.

Die Berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/in beginnt mit ihrer tatsächlichen Aufnahme. Die Aufnahme kann, muss aber nicht der Bayerischen Architektenkammer angezeigt werden.

Wird die berufspraktische Tätigkeit nicht in einem Büro oder sonstigen Arbeitsstätte unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/in absolviert, kann die Beaufsichtigung auch durch die Bayerische Architektenkammer erfolgen. In diesen Fällen ist die Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit der Bayerischen Architektenkammer anzuzeigen.
Die Anzeige kann frühestens nach erfolgreich abgeschlossenem, mindestens achtsemestrigen Studium der Architektur erfolgen. Die Anzeige der Aufnahme muss der Bayerischen Architektenkammer vor ihrem Beginn mitgeteilt werden.

Bitte nutzen Sie das Anzeigeformular, das Sie sich unten herunterladen können. Die nötigen Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Absolventen, die bereits vor dem 1. August 2019 ihre berufspraktische Tätigkeit von mind. 24 Monaten vollendet haben, stellen ihren Antrag auf Neueintragung in die Architektenliste, ohne vorher die Anzeige der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit abzugeben.

Name Typ/Größe Download
Merk­blatt berufs­prak­ti­sche Tätig­keit PDF 149 kB
Anmel­de­for­mu­lar berufs­prak­ti­scher Tätig­keit PDF 760 kB
Tätig­keits­nach­weis­for­mu­lar Archi­tek­tur PDF 775 kB
Sat­zung berufs­prak­ti­sche Tätig­keit PDF 19.32 kB

Informationen zum Thema Architektenversorgung