Die Architektenkammer als Einheitlicher Ansprechpartner

Herzlich willkommen auf den Seiten der Bayerischen Architektenkammer. Die Bayerische Architektenkammer ist Ihr Einheitlicher Ansprechpartner für die Aufnahme einer Tätigkeit als Architektin oder als Architekt in Bayern.

Dieses Angebot steht ausländischen Staatsangehörigen aus der Europäischen Union und den gleichgestellten Mitgliedstaaten des EWR (Norwegen, Liechtenstein, Island) zur Verfügung.

Zentrale Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist die Übermittlung von Informationen darüber, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der Einheitliche Ansprechpartner bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr.

Wenn Sie ein Archtekturbüro in Bayern gründen wollen, ist die Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer Voraussetzung. Aufgenommen werden können Personen, die den Architektenberuf in ihren jeweiligen Herkunftsländern bereits ausgeübt haben und dort die Berufsbezeichnung "Architekt" führen. Dies gilt ebenso für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.

Mit der jeweiligen Eintragung ist das Recht verbunden, Bauvorlagen zur Genehmigung bei den Bauaufsichtbehörden einzureichen.

Im Fall einer nur vorübergehenden Tätigkeit in Deutschland - ohne die Gründung eines Büros - ist lediglich die Anzeige dieser Tätigkeit sowie die einmalige Registrierung als "Auswärtiger Dienstleister" bei der Bayerischen Architektenkammer notwendig.

Das Recht nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG, die Berufsbezeichnung des Niederlassungsstaats zu führen, bleibt unberührt. Die Berufsbezeichnung ist so zu führen, dass keine Verwechslung mit Berufsbezeichnungen nach Art. 1 BauKaG möglich ist.

 

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Wenn Sie unser Angebot wahrgenommen haben, freut sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über

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Herzlichen Dank!

Eine Zusammenstellung der darüber hinaus notwendigen Genehmigungen und Anmeldungen kann über das zentrale Informationsportal des Freistaats Bayern abgerufen werden:

Kontakt

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Architektenkammer, die Ihnen gerne zur Verfügung stehen.

Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München

Telefon: +49 (0)89 139880-0
Telefax: +49 (0)89 139880-99
E-Mail: info@byak.de