Urheberrecht


In meinem Namen,
31. Oktober 2017
Liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Baukunst vor, hat der Architekt ein Recht auf Namensnennung – am Gebäude und bei der Verwendung von Fotos.

Mehr Rechte für Urheber, 2. Mai 2017
Bei der Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke wird die Häufigkeit der Nutzung stärker berücksichtigt. Die Verfasser können darüber auch Auskunft verlangen. 

Fremde Federn?, 1. Juni 2016
Wer sich als Mitarbeiter eines Büros selbständig machen oder bei einem anderen Arbeitgeber bewerben möchte, will seine bisherigen Leistungen gerne vorzeigen. Aber wie lässt sich Ärger mit dem bisherigen Chef vermeiden? 

Werter Name, 30. Juli 2014
Kommt ein urheberrechtsfähiges Bauwerk in die Medien, dann muss auch der Architekt genannt werden. Das entschied ein Gericht in Österreich – mit Argumenten, die auch in Deutschland Gewicht haben.

Präsentiert ist nicht verwertet, 30. Juli 2014
Ein Auftraggeber darf Architektenpläne in kleinem Kreis präsentieren. Hier greift das Urheberrecht laut einem Gerichtsurteil nicht. 

Kein Urheberrecht bei reinen Zweckbauten, 30. Juli 2014
Die Verwendung bekannter, schon vielfach kombinierter Gestaltungselemente macht ein Bauwerk nicht urheberrechtsfähig.

Kein Schmerzensgeld für Urheber-Erben, 1. Juni 2013
Nur ein Urheber selbst kann Ent­schädigung verlangen, wenn sein Werk verändert wird. Ist er verstorben, gehen bei Veränderungen an seinem Werk die Erben leer aus 

Urteile für Urheber, 1. Mai 2008
Bauherren versuchen gelegentlich, Baupläne ohne deren Urheber zu realisieren. Und manche Auftraggeber strapazieren die Toleranzgrenze des Urhebers in Hinblick auf Veränderungen der Planung. Vieles aber muss der Urheber nicht hinnehmen.

Haftung


Berufshaftpflicht - Was tun im Schadenfall?,
3. Januar 2019
Wichtige Hinweise für die Zusammenarbeit mit dem Berufshaftpflichtversicherer.

Gesamtschuld, ja – aber…, 28. Februar 2018
§ 650 t BGB verbessert die Situation für Architekten: Bei Überwachungsfehlern muss der Bauherr nun erst den Bauunternehmer um Nachbesserung bitten.

Kontrolle ist besser,
2. Oktober 2017
Wer eine Planung von einem anderen Architekten übernimmt, kann für dessen Fehler mithaften. Aber auch der Bauherr trägt Verantwortung.

Kostenkontrolle und Haftung - Kosten als Risiko, 30. März 2017
Wer sich bei den Baukosten vertut, hat in vielen Fällen keinen Versicherungsschutz.

Gefällig hereingefallen, 28. November 2014
Auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.

Toskana-Fiasko, 28. November 2014
Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.

Dokumentieren oder Haftung riskieren, 31. Oktober 2014
Gibt es für ein Bauvorhaben staatliche Subventionen, dann ist eine sehr aufwendige Vergabe-Dokumentation fällig. Wer kann, sollte sie nicht zur Architektenpflicht machen. 

Arbeitnehmers Risiko, 31. Januar 2013
Auch angestellten Architekten können Haftungsansprüche drohen. Einzelne sind versicherbar.

Für fast alles verantwortlich, 1. Januar 2013
Wie umfassend die Haftpflicht von Architekten ist, zeigen aktuelle Urteile. Sie müssen selbst Tatsachen mitteilen, die ihnen später zur Last gelegt werden können. 

Haftung für Arglist, 1. Mai 2011
Um die Fristen für die Verjährung von Schadensersatzforderungen zu verlängern, werfen Bauherren ihren Architekten arglistiges Verschweigen von Mängeln oder bewusste fehlerhafte Organisation vor. Allerdings stellen die Gerichte hohe Anforderungen an einen solchen Nachweis.

Honorar


Prüffähige Rechnung - Gekonnt abrechnen,
3. Januar 2019
Weil die Fälligkeit des Architektenhonorars auch von der Prüffähigkeit der Rechnung abhängt, sollte auf ihre Erstellung größte Sorgfalt verwendet werden. Andernfalls droht ein Honorarprozess verloren zu gehen.

Teilleistungen - Teilweise neu bewertet, 31. Oktober 2018
Für die Planung von Bundesbauten wurden Richtwerte zur Bewertung von Teilleistungen der HOAI eingeführt. Da sie Vorbildcharakter haben, sollten Planer sie unbedingt kennen.

Wann die Werbephase endet, 2. Oktober 2017
Akquise geht nicht unbegrenzt: Vereinbaren Architekt und Bauherr eine Vergütung, greift die HOAI, wenn die Leistungen von dieser erfasst sind. 

Wer schreibt, der bleibt, 1. Februar 2017
Welche Architektenleistungen müssen in den Leistungsphasen 1 bis 3 dokumentiert werden? 

Tief bleibt oft tief, 1. Dezember 2016
Wer eine zu niedrige Honorarzone vereinbart, hat nicht unbedingt Anspruch, sie nachträglich höher zu stufen.

Mehr Honorar versprochen – legal gebrochen, 1. Dezember 2015
Wer mit dem Bauherrn mehr als den HOAI-Mindestsatz vereinbart, muss das sofort schriftlich fixieren. Kommt es erst später in den Vertrag, gilt es nicht. 

Koordinieren und integrieren, 1. September 2015
Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.  

Übertrieben unterschrieben, 28. Januar 2014
Die neue HOAI verlangt für zahlreiche Vereinbarungen die Schriftform. Das schafft Probleme. 

Modernisierte Leistungsbilder, 1. September 2013
Die HOAI 2013 beschreibt viele von Architekten geforderte Tätigkeiten neu. 

Was ist neu in der HOAI?, 1. Juli 2013
Bei Honorarsätzen, Leistungsbildern und vielem mehr werden die Regeln jetzt zeitgemäßer – und sind in vielen Punkten näher an der Praxis.

Vergaberecht


Mitwirkung des Architekten - Vergabe mit Aufgabenteilung
, 29. November 2018
Welche Aufgaben Architekten und welche Aufgaben Bauherren bei der Vergabe haben, was für öffentliche Auftraggeber gilt und was „Mitwirkung“ bedeutet.

Die Rechte der Preisträger,
31. August 2018
Welche Rechte haben Preisträger eines Planungswettbewerbs im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren? 

Vorsicht bei der Vergabe, 1. Juni 2017
Um nicht EU-weit auszuschreiben, werden Planungsaufträge oft gesplittet. In manchen Fällen ist aber eine Aufaddierung richtig. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung gibt Anlass zu Diskussionen.

Klarer und eindeutiger, 1. März 2017
In den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C gibt es Neuerungen. 

Vergabe umgangen – kein Honorar!, 1. Februar 2017
Wer das Vergaberecht bewusst umgeht, hat keinen Honoraranspruch für bereits erbrachte Leistungen. 

Öffentliche Aufträge - Besser vergeben, 10. Januar 2017
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten wird die Qualität nun höher gewichtet. Ein neuer Leitfaden hilft dabei.

Bauleistungen: neue VOB/A,  1. Mai 2016
Wer Bauleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber vergibt, findet in der neuen VOB/A zahlreiche Änderungen.

Neue Vergabeordnung - Anders vergeben, 1. Mai 2016
Die neue Vergabeverordnung sieht teils andere Wege zum Auftrag vor – und macht es an einigen Stellen Bewerbern leichter.

Vergaberecht – klare Regeln, klare Begriffe, 30. April 2015
Offene Verfahren und offener Wettbewerb, Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren: Die Begriffe ähneln sich, auch wenn es um ganz verschiedene Dinge geht. Eine Begriffserklärung der Bundesarchitektenkammer schafft Klarheit.

Arbeitsrecht


Riskante Freiheit,
30. Mai 2018
Viele Inhaber von Architekturbüros beschäftigen „freie Mitarbeiter“. Das ist für beide Seiten riskant und kann für den Büroinhaber richtig teuer werden.

Wenn sich die Wege trennen, 31. Oktober 2017
Bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber und Beschäftigte Fristen und Formalien beachten. Der Kündigungsgrund bleibt dennoch oft im Dunkeln.

Mitarbeiter finden - Ganz neutrale Suche, 1. März 2017
Wer Stellen ausschreibt und Bewerbungsgespräche führt, kann auch ungewollt Kandidaten diskriminieren.

Nicht wirklich frei, 30. Juni 2016
Arbeitet ein freier Mitarbeiter im Wesentlichen nur für ein Architekturbüro oder ist er dort stark in den Betrieb eingegliedert, drohen ihm oder seinem Chef hohe Nachzahlungen an die Sozialkassen.

Wann Mindestlohn fällig ist, 1. Februar 2015
Arbeitnehmer müssen seit Neujahr pro Stunde mindestens 8,50 Euro brutto erhalten – auch in Architekturbüros.

Mindestlohn für Praktikanten, 1. Februar 2015

Jobben nach Feierabend, 1. Oktober 2013
Für angestellte Mitarbeiter sind Nebenjobs grundsätzlich erlaubt – aber von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen.

Vertragsrecht


Risiko Schwarzarbeit,
30. September 2018
Schwarzarbeit am Bau kann auch für Architekten Folgen haben, die nichts davon wissen: was das für Verträge und für die Haftung bedeutet und wie man sofort handelt.

Abnehmen leicht gemacht, 30. April 2018
Zustandsfeststellung, Teilabnahme und Co. – Das überarbeitete Werkvertragsrecht und das neue Architektenvertragsrecht im BGB haben auch für die Abnahme wichtige Neuerungen gebracht. 

Verbraucherbauvertrag im BGB, 31. Juli 2017
Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht. - Teil 3: Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag und Mängelrechte im Kaufrecht.

Bauvertragsrecht jetzt im BGB,
30. Juni 2017
Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht. - Teil 2: Bauvertragsrecht.

Architektenrecht im BGB,
1. Juni 2017
Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und derMängelhaftung im Kaufrecht. - Teil 1: Allgemeines und neues Architektenvertragsrecht.

Angewandte Kunst, 30. Juni 2015
Praxishinweise zur Umsetzung der BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.

In der Kostenfalle, 1. April 2015
In Kostenvereinbarungen lauern große Risiken, die oft nicht versichert sind. Wenn möglich, sollten Klauseln im Architektenvertrag diese Risiken mindern. 

Akquisition: Honorar-Grauzone, 1. Februar 2015
Die Grenzen zwischen honorarloser Akquisition und vertraglicher Tätigkeit sind oft unklar. Im Zweifelsfall muss der Architekt beweisen, dass ihm Geld zusteht. 

Mehr Verbraucher-Rechte – mehr Architekten-Pflichten, 30. Mai 2014
Private Bauherren müssen künftig vor Abschluss des Architektenvertrags genauer informiert werden – und können leichter den Vertrag widerrufen.

Sonstiges


Mängelbeseitigung: Fiktiver Schaden nicht ersetzt
, 29. November 2018
Neues Urteil: Lässt ein Bauherr einen Mangel nicht beseitigen, kann er vom Bauunternehmer oder vom Architekten keinen Schadenersatz „auf Gutachtenbasis“ in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten mehr verlangen. 

Gesellschaftsformen: In guter Gesellschaft, 25. April 2018
GbR, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung: Passende Rechtsformen für Architekturbüros im aktualisierten Überblick.

Was verjährt wann?, 30. September 2016
Architekten müssen unterschiedlichste Verjährungsfristen beachten – für eigene Arbeiten und für überwachte.